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Rentenlücke berechnen: Was dir mit 67 fehlt

Ein Mann mit grauen Haaren sitzt am Schreibtisch vor Laptop und Bildschirm, von hinten gesehen.
Die Rentenlücke ist, was dir im Alter jeden Monat zum Wunsch-Netto fehlt. Der Rechner schätzt deine gesetzliche Rente nach Kranken- und Pflegeversicherung und Steuer, zeigt die Lücke mit 67 in heutiger Kaufkraft und was du ab jetzt im Monat sparen müsstest.

Deine Lücke mit 67Zur Rechnung

380 € im Monat

Schließen: 59 € im Monat mehr sparen, bei 5 % Rendite nach Inflation, Kosten und Steuern.

Ganze Jahre, ab deinem letzten Geburtstag gerechnet.

Mit Weihnachts- oder Urlaubsgeld: dein Jahres­brutto ÷ 12. Auf der Gehaltsabrechnung passt das RV-Brutto am besten.

Voreingestellt sind 2.000 € als Beispiel. Als Anhaltspunkt für deinen Wert: dein heutiges Netto minus das, was du heute schon fürs Alter sparst.

Geschlecht, für die Lebenserwartung
Kinder, für den Pflegebeitrag
Verheiratet oder in eingetragener Lebenspartnerschaft?

Zählt für den Grundrentenzuschlag: Bei Verheirateten wird auch das Einkommen des Partners angerechnet. Bis du antwortest, rechnet der Rechner ohne Zuschlag. Die Steuerzeile rechnet in jedem Fall wie für Alleinstehende.

Genauer rechnen: Rentenbeginn, Beitragsbeginn und -ende, Jahre ohne Beiträge, Renteninformation, weitere Renten, Rendite, Planungshorizont
Rente ab

Vor 67 nur mit mindestens 35 Versicherungsjahren und mit Abschlag, 0,3 % je Monat (SGB VI §§ 36, 77). Dazu zählen auch Schule und Studium ab 17 (bis zu 8 Jahre) und Kindererziehung bis zum 10. Geburtstag (§§ 51, 57, 58). Mit 45 Jahren ab 65 ohne Abschlag (§ 38; Schule zählt dafür nicht). Mit der Renteninformation fragt der Rechner dann auch nach ihrem ersten Betrag, der bisher erreichten Rente.

Leer gelassen: ab 25; bist du jünger, ab heute. Die Rechnung nimmt an, dass du von da bis zum Ende der Einzahlung jedes Jahr so verdienst wie heute, gemessen am Durchschnitt.

Leer gelassen: bis zum Rentenbeginn. Gehst du früher aus Deutschland weg oder hörst auf zu arbeiten, tipp das Alter ein; danach kommen keine Entgeltpunkte mehr dazu. Zahlst du heute schon nicht mehr ein, tipp das Alter ein, in dem du aufgehört hast.

Ganze Jahre zwischen Beitragsbeginn und Ende der Einzahlung, in denen du nichts einzahlst, etwa ein Sabbatical, eine Selbstständigkeit ohne gesetzliche Rentenversicherung oder eine Elternzeit ohne Gehalt. Kindererziehungsmonate legt der Rechner zuerst in diese Jahre und zählt sie dort voll; wie viele, kommt aus der Frage nach den Kindern. Mit Arbeitslosengeld bist du weiter versichert (SGB VI § 3); das ist keine Lücke. Leer gelassen: keine.

Der zweite Betrag in deinem Brief unter „Höhe Ihrer künftigen Regelaltersrente“, nach dem Satz „Sollten bis zum Rentenbeginn Beiträge wie im Durchschnitt der letzten fünf Kalenderjahre gezahlt werden …“ (im Musterbrief 1.521,03 EUR). Er ersetzt die Schätzung aus deinem Brutto. Ab 55 kommt alle drei Jahre eine Rentenauskunft; nimm dort die Prognose der Regelaltersrente. Den Brief selbst lädst du nirgends hoch.

Dann ist er mit dem damaligen Rentenwert von 40,79 € gerechnet. Der Rechner rechnet die Beträge auf den heutigen Wert von 42,52 € um. Ältere Briefe rechnen mit einem noch niedrigeren Wert: Nimm deinen neuesten.

Etwa eine Betriebsrente. Der Rechner zählt sie so dazu, wie du sie eintippst, ohne Abzüge.

Voreingestellt sind 5 % wie im Finanzielle-Freiheit-Rechner, keine Prognose. Zum Vergleich: Weltaktien brachten seit 2000 nach Inflation 3,5 % im Jahr, vor Kosten und Steuern; kurzfristige Staatspapiere rund −0,8 %. Negativ mit Minus, etwa −1.

Planen bis

Bis wann dein Erspartes reichen soll. Durchschnitt heißt: die durchschnittliche Lebenserwartung bei Rentenbeginn, und mehr als die Hälfte lebt länger.

Deine Lücke mit 67, in heutiger Kaufkraft

380 € im Monat

Du willst 2.000 € netto im Monat. Nach dieser Rechnung kommen 1.620 € zusammen.

Angenommen: Du lebst im Ruhestand in Deutschland und bist in der Krankenversicherung der Rentner. Privat versichert? Dann zahlst du deine Prämie statt der 8,75 %. Im Ausland: siehe Im Ausland gearbeitet oder bald weg?

Gesetzliche Rente brutto42 Beitragsjahre (ab 25) × 1,0001 Entgeltpunkte × 42,52 €1.786,02 €
Krankenversicherung8,75 % der Rente−156,28 €
Pflegeversicherung4,2 %, ohne Kinder−75,01 €
Einkommensteuer, vereinfacht100 % der Rente steuerpflichtig bei Rentenbeginn 2058−100,67 €
Gesetzliche Rente netto1.454,06 €
Aus deinem Ersparten23.825 € mit 67, verteilt bis etwa 85+166 €
Zusammen im Monatauf ganze Euro gerundet1.620 €

Dieselbe Rechnung bei vier Renditen nach Inflation, Kosten und Steuern

RenditeLückeMonatlich mehr sparen
0 %523 €294 €
3 %469 €123 €
5 %deine Annahme380 €59 €
7 %196 €18 €

Dein nächster Schritt: 59 € im Monat zusätzlich sparen, ab jetzt bis 67. Bringt dein Geld dabei 5 % im Jahr nach Inflation, Kosten und Steuern, schließt das die Lücke bis etwa 85.

Um die Lücke zu schließen, bräuchtest du mit 67 ein Vermögen von 78.283 €; nach dieser Rechnung hast du dann 23.825 €.

Das Bild zeigt deine Lücke, deinen Schritt, das dafür nötige Vermögen mit Rentenbeginn und die Annahmen, sonst nichts; geteilt wird es mit dem Link zu dieser Seite. Dein Browser bereitet es im Speicher vor, dein Gerät verlässt es erst, wenn du auf Teilen tippst. Die Erinnerung ist eine Kalenderdatei mit Lücke, Schritt und Annahmen: Sie wird gespeichert und steht erst in deinem Kalender, wenn du sie öffnest.

Das Ersparte reicht in dieser Rechnung bis etwa 85, der durchschnittlichen Lebenserwartung mit 67 (Männer und Frauen im Mittel, Sterbetafel 2023/2025). Rund 54 von 100, die 67 werden, leben länger; danach zahlen nur noch die Renten.

Deine Zahlen bleiben in deinem Browser. Wir sehen nichts davon.

Was dein Ergebnis bedeutet

Oben steht deine Rentenlücke in heutiger Kaufkraft: so viel fehlt dir ab 67 jeden Monat zu dem Netto, das du dir wünschst, gerechnet in Euro von heute. Mit den Startwerten (35 Jahre, 4.329 € brutto, 5.000 € gespart, Wunsch-Netto 2.000 €) sind das 380 €. Die gesetzliche Rente bringt nach Kranken- und Pflegeversicherung und Steuer 1.454 €, das Ersparte 166 € im Monat. Die Rentenversicherung schreibt dazu in die Renteninformation: „Da die Renten im Vergleich zu den Löhnen künftig geringer steigen werden und sich somit die spätere Lücke zwischen Rente und Erwerbseinkommen vergrößert, wird eine zusätzliche Absicherung für das Alter wichtiger (‚Versorgungslücke‘).“

Der Rechner hört nicht bei der Lücke auf, sondern bei einem Betrag, den du diese Woche einplanen kannst: 59 € im Monat zusätzlich sparen schließt sie, wenn das bis 67 läuft und dein Geld 5 % im Jahr bringt, nach Inflation, Kosten und Steuern. Bei 3 % wären es 123 €, bei 0 % 294 €. Als Kapital gerechnet: Um die Lücke zu schließen, bräuchtest du mit 67 ein Vermögen von 78.283 €, das bis etwa 85 den Rest deines Wunsch-Nettos zahlt; mit den Startwerten hast du dann 23.825 €. Ob du das Geld dafür findest, entscheidest du. Die Rechnung zeigt nur, was es kostet.

So funktioniert die Berechnung

  1. Gesetzliche Rente brutto. Jedes Beitragsjahr bringt Entgeltpunkte: dein Jahres­brutto, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 € (8.450 € im Monat), geteilt durch das vorläufige Durchschnittsentgelt 2026 von 51.944 €, auf vier Stellen gerundet (SGB VI §§ 70 und 121). Wir nehmen an, dass du ab dem Alter, das du unter „Genauer rechnen“ angibst, bis zum Rentenbeginn einzahlst, ohne Angabe ab 25 (bist du jünger, ab heute) bis 67, also 42 Jahre, jedes mit dem heutigen Verhältnis zum Durchschnitt. Hörst du früher auf, etwa weil du Deutschland verlässt, trag unter „Bis zu welchem Alter zahlst du ein?“ das Alter ein; danach kommen keine Entgeltpunkte mehr dazu (mit Einzahlen bis 40 wären es 15 Jahre und 637,86 € brutto). Jahre ohne Beiträge, etwa ein Sabbatical oder eine Selbstständigkeit ohne gesetzliche Rentenversicherung, ziehst du unter „Jahre ohne Beiträge“ ab: Für sie gibt es keine Entgeltpunkte (SGB VI § 70), und sie zählen weder für die Wartezeit (§ 51) noch für den Grundrentenzuschlag (§ 76g); mit fünf solchen Jahren wären es 37 Beitragsjahre und 1.573,40 € brutto. Kindererziehungsmonate legt der Rechner zuerst in diese Jahre; dort zählen sie voll (siehe unten). Mit Arbeitslosengeld bist du weiter versichert (SGB VI § 3), das ist keine Lücke. Für jedes Kind, das ab 1992 geboren ist und das du in Deutschland erzogen hast (eine Erziehung im Ausland zählt nur in manchen Fällen, SGB VI § 56 Abs. 1 und 3), kommen 36 Monate mit je 0,0833 Entgeltpunkten dazu (SGB VI §§ 56, 70), zusammen 2,9988 Entgeltpunkte, heute rund 127,51 € brutto im Monat. In Jahren mit eigenen Beiträgen zählen sie mit diesen zusammen nur bis zu einem Höchstwert (SGB VI § 70 Abs. 2; der Rechner setzt ihn an der Beitragsbemessungsgrenze an), in Jahren ohne Beiträge voll: Mit 8.450 € brutto, einem Kind und 3 Jahren ohne Beiträge kommen 127,51 € brutto dazu. Die Entgeltpunkte mal dem aktuellen Rentenwert von 42,52 € (seit 1. Juli 2026) ergeben die Monatsrente brutto in heutigem Geld (SGB VI § 64); beginnt die Rente vor 67, kommt der Zugangsfaktor dazwischen (SGB VI §§ 66, 77, siehe „Früher in Rente?“). Die Beträge aus deiner Renteninformation kannst du stattdessen eintippen.
  2. Grundrentenzuschlag. Wer mindestens 33 Jahre Pflichtbeiträge hat und dabei wenig verdient hat, bekommt einen Zuschlag (SGB VI § 76g). Es zählen Monate mit mindestens 0,025 Entgeltpunkten; ihr Durchschnitt muss unter einem Höchstwert liegen, 0,0334 bei 33 Jahren und 0,0667 ab 35 Jahren. Der Zuschlag ist der Durchschnitt selbst, höchstens der Abstand zum Höchstwert, mal 0,875 und mal die Zahl der Monate, höchstens 420. In diesem Rechner trifft das bei 42 Beitragsjahren ein Brutto von 1.296 € bis 3.461 € im Monat. Auf den Zuschlag wird Einkommen angerechnet (SGB VI § 97a): was im Monat über 1.555 € liegt (36,56-mal der Rentenwert), zu 60 %, über 1.990 € (46,78-mal) voll. Den Grundrentenzuschlag rechnen wir für eine alleinstehende Person, deren einziges Einkommen diese Rente ist. Geprüft wird das Einkommen aus dem vorvergangenen Jahr; wer bis zur Rente arbeitet, bei dem zählt in den ersten Rentenjahren noch der Lohn, und der Zuschlag kommt dann womöglich später oder kleiner. Verheiratete und Leute mit weiteren Renten rechnet der Rechner ohne Zuschlag, weil dann auch dieses Einkommen zählt; das Ergebnis nennt dann, wie groß die Lücke mit dem vollen Zuschlag wäre. Ob er dir zusteht, prüft die Rentenversicherung erst, wenn du die Rente beantragst; in der Renteninformation steht er nicht. Solange du die Frage nach dem Familienstand nicht beantwortet hast, steht der Zuschlag nicht in der Lücke, sondern als möglicher Zuschlag in einer eigenen Zeile darunter. Monate mit Kindererziehung zählen mit ihren Entgeltpunkten in den Durchschnitt. Der Grundrentenzuschlag selbst ist steuerfrei (EStG § 3 Nr. 14a).
  3. Kranken- und Pflegeversicherung. Von der Rente zahlst du die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 % und die Hälfte des Zusatzbeitrags. Wir setzen den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz 2026 von 2,9 % ein, zusammen also 8,75 % (SGB V §§ 241, 242a, 247, 249a). Deine Kasse verlangt ihren eigenen Zusatzbeitrag, der über oder unter dem Durchschnitt liegen kann. Ändert sie ihn, gilt der neue Satz für die Rente ab dem zweiten Monat danach (SGB V § 247). Den Pflegebeitrag von 3,6 % trägst du allein (SGB XI § 59), ohne Kinder kommen 0,6 Punkte dazu (SGB XI § 55). Bist du privat oder freiwillig versichert, zahlst du andere Beiträge als hier gerechnet. In die Krankenversicherung der Rentner kommt nur, wer in der zweiten Hälfte des Arbeitslebens zu mindestens neun Zehnteln gesetzlich versichert war (SGB V § 5).
  4. Einkommensteuer, eine vereinfachte Zeile. Wie viel der Rente steuerpflichtig ist, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab: 84 % bei Beginn 2026, dann jedes Jahr einen halben Punkt mehr, 100 % ab 2058 (EStG § 22). Den Grundrentenzuschlag zählt die Steuer nicht mit, er ist steuerfrei (EStG § 3 Nr. 14a). Vom steuerpflichtigen Teil der übrigen Rente gehen der Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 €, der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 € und deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf diese Rente ab; die Beiträge auf den Zuschlag zahlst du auch, abziehen kannst du sie nicht (EStG § 10 Abs. 2). Auf den Rest rechnen wir den Tarif 2026 (EStG § 32a) und, wenn er anfällt, den Solidaritätszuschlag. Vereinfacht heißt: alleinstehend, nur diese Rente als Einkommen, ohne Kirchensteuer, Tarif und Pauschbeträge von heute. Den in Euro festgeschriebenen steuerfreien Teil, durch den spätere Rentenerhöhungen voll steuerpflichtig werden, bildet der Rechner nicht ab. Steuerrecht kann sich bis zu deiner Rente ändern; für deinen eigenen Fall helfen eine Steuerberatung oder ein Lohnsteuerhilfeverein.
  5. Dein Erspartes. Was du schon hast und monatlich zurücklegst, wächst bis zum Rentenbeginn mit der Rendite, die du einstellst. Die Rendite gilt nach Inflation, Kosten und Steuern, deshalb zieht der Rechner von der Auszahlung keine Steuer mehr ab. Voreingestellt sind 5 %, dieselbe Annahme wie im Finanzielle-Freiheit-Rechner. Die Rendite ist eine Annahme, keine Prognose und keine Empfehlung. Zum Vergleich: Weltaktien brachten seit 2000 nach Inflation 3,5 % im Jahr, vor Kosten und Steuern; ihr Vorsprung vor kurzfristigen Staatspapieren lag bei rund 4,3 Prozentpunkten, diese brachten nach Inflation also rund −0,8 % im Jahr (UBS Global Investment Returns Yearbook 2025). Die Voreinstellung liegt damit über dem, was Weltaktien seit 2000 vor Kosten gebracht haben; die Tabelle im Ergebnis zeigt dieselbe Rechnung bei 0 %, 3 %, 5 % und 7 %. Ab dem Rentenbeginn verteilt der Rechner das Vermögen in gleichen Monatsraten bis zu dem Alter, das du unter „Planen bis“ wählst: voreingestellt die durchschnittliche fernere Lebenserwartung aus der Sterbetafel 2023/2025 des Statistischen Bundesamts, mit 67: 16,5 Jahre für Männer, 19,4 für Frauen, ohne Angabe das Mittel von 18,0 Jahren; oder bis 90 oder 95. Danach ist das Ersparte in dieser Rechnung aufgebraucht.
  6. Lücke und Sparbetrag. Die Lücke ist dein Wunsch-Netto minus gesetzliche Rente netto, weitere Renten und Auszahlung aus dem Ersparten. Der Sparbetrag ist der kleinste ganze Eurobetrag, der ab jetzt jeden Monat dazukommen muss, damit die Lücke auf null fällt. Das Kapital, das du dafür mit Rentenbeginn bräuchtest, rechnet der Rechner rückwärts mit derselben Rendite und bis zu demselben Alter wie die Auszahlung; bei 0 % ist es der fehlende Betrag mal die Monate. Der Rechner zählt die Jahre bis zum Rentenbeginn ab deinem letzten Geburtstag. Steht dein nächster kurz bevor, bleibt dir fast ein Jahr weniger zum Sparen, als die Rechnung annimmt, und der nötige Betrag liegt etwas höher; kurz vor der Rente deutlich.

Welcher Betrag aus der Renteninformation?

Die Renteninformation kommt einmal im Jahr, sobald du mindestens 27 bist und fünf Jahre mit Beiträgen hast. Unter der Überschrift „Höhe Ihrer künftigen Regelaltersrente“ stehen zwei Beträge. Der erste ist das, was du bisher erreicht hast: Er steht nach dem Satz „Ihre bislang erreichte Rentenanwartschaft entspräche nach heutigem Stand einer monatlichen Rente von:“, im Musterbrief der Rentenversicherung 1.128,46 EUR. Der zweite ist die Hochrechnung: Er steht nach dem Satz „Sollten bis zum Rentenbeginn Beiträge wie im Durchschnitt der letzten fünf Kalenderjahre gezahlt werden, bekämen Sie ohne Berücksichtigung von Rentenanpassungen von uns eine monatliche Rente von:“, im Musterbrief 1.521,03 EUR, und derselbe Betrag steht noch einmal im Absatz „Rentenanpassung“.

Welchen du brauchst, hängt daran, bis wann du einzahlst. Zahlst du bis 67 ein, tippst du den zweiten ab. Zahlst du nicht mehr ein, etwa weil du Deutschland verlassen hast, gilt der erste; trag dann unter „Bis zu welchem Alter zahlst du ein?“ das Alter ein, in dem du aufgehört hast. Der Rechner nimmt diesen Betrag ohne weitere Beiträge und zieht nur den Abschlag ab, wenn die Rente vor 67 beginnt: Wer mit 45 seit 40 nicht mehr einzahlt, behält mit 67 die 637,80 € aus dem Brief; die Schätzung aus dem Brutto ergibt für dieselben 15 Jahre fast dasselbe, 637,86 €.

Hörst du vor 67 auf oder gehst du früher in Rente, fragt der Rechner nach beiden Beträgen. Er rechnet so, wie der Brief seine Hochrechnung baut: Zum ersten Betrag kommt für jedes weitere Beitragsjahr derselbe Zuwachs, den der zweite Betrag für die Jahre bis 67 annimmt. Die Broschüre der Rentenversicherung rechnet es an einem Beispiel vor: Zu 35,5200 gespeicherten Entgeltpunkten kommen für jedes der zehn Jahre bis 67 die 1,5500 Entgeltpunkte aus dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre dazu. Mit dem Musterbrief (vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026 datiert, also umgerechnet) und Einzahlen bis 60 wären das mit 45 Jahren 1.455,33 €: zum umgerechneten ersten Betrag, 1.176,32 €, kommen 15 der 22 Jahresschritte bis zum umgerechneten zweiten, 1.585,54 €. Verdienst du heute mehr als in den letzten fünf Kalenderjahren, liegt das Ergebnis eher zu niedrig; verdienst du weniger, etwa in Teilzeit, eher zu hoch. Genauer rechnet es die Rentenversicherung in einer Rentenauskunft (SGB VI § 109).

Lass die zwei Varianten mit 1 oder 2 Prozent jährlicher Anpassung weg. Sie sind ohne Kaufkraftverlust gerechnet, also nicht in heutigem Geld. Die Beträge ohne Rentenanpassungen behandelt der Rechner als Beträge in heutiger Kaufkraft. Sie sind brutto, Kranken-, Pflegeversicherung und Steuer zieht der Rechner ab. Den Brief selbst lädst du nirgends hoch, er trägt deine Versicherungsnummer: Du tippst nur die Beträge ab.

Achte auf das Datum. Ein Brief vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2026 ist mit dem damaligen Rentenwert von 40,79 € gerechnet (Rentenwertbestimmungsverordnung 2025), seit dem 1. Juli 2026 gilt 42,52 €. Kreuz dann unter „Genauer rechnen“ an, dass dein Brief aus dieser Zeit stammt: Der Rechner rechnet die Beträge auf den heutigen Rentenwert um, aus den 1.521,03 EUR des Musterbriefs werden so 1.585,54 €. Ältere Briefe rechnen mit einem noch niedrigeren Wert; nimm deinen neuesten. Ab 55 kommt statt der Renteninformation alle drei Jahre eine Rentenauskunft (SGB VI § 109). Sie enthält ebenfalls eine Prognose über die Höhe der zu erwartenden Regelaltersrente; diesen Betrag nimmst du. Verbindlich ist nur der Rentenbescheid. Renteninformation und Rentenauskunft stehen unter dem Vorbehalt künftiger Rechtsänderungen (SGB VI § 109 Abs. 2). Der Bescheid kommt, wenn du die Rente beantragst.

Was die gesetzliche Rente netto bringt

Die Tabelle zeigt die Schätzung für verschiedene Monatsgehälter, mit dem Grundrentenzuschlag für eine alleinstehende Person ohne weitere Einkünfte. Ab 8.450 € brutto steigt nichts mehr, weil Beiträge nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze zählen. Zum Vergleich: Die Standardrente der Rentenversicherung, 45 Jahre lang mit Durchschnittsverdienst, beträgt ab dem 1. Juli 2026 1.913,40 € brutto und 1.677,10 € nach Kranken- und Pflegeversicherung, vor Steuer (Rentenversicherung in Zahlen 2026).

Gesetzliche Rente nach Monatsbrutto: 35 Jahre, 42 Beitragsjahre ab 25, alleinstehend, ohne Kinder, Rentenbeginn 2058, in heutiger Kaufkraft

Brutto im MonatRente bruttodavon GrundrenteRente netto
1.500 €1.070,61 €451,82 €931,96 €
2.000 €1.266,16 €441,10 €1.102,19 €
2.500 €1.322,41 €291,09 €1.151,16 €
3.000 €1.377,07 €139,30 €1.193,49 €
3.500 €1.444,03 €keiner1.221,61 €
4.329 €1.786,02 €keiner1.454,06 €
6.000 €2.475,35 €keiner1.901,38 €
8.450 €3.486,14 €keiner2.530,10 €
10.000 €3.486,14 €keiner2.530,10 €

Warum früher anfangen so viel ausmacht

Dieselben Eingaben, nur ein anderes Alter heute. Die gesetzliche Rente ändert sich dabei kaum, weil der Rechner für alle 42 Beitragsjahre von 25 bis 67 annimmt; nur der steuerpflichtige Anteil hängt am Jahr des Rentenbeginns. Was sich ändert, ist die Zeit, in der Erspartes wächst. Wer zehn Jahre später anfängt, zahlt in dieser Rechnung jeden Monat mehr als das Doppelte: 24 € mit 25, 59 € mit 35, 129 € mit 45, 325 € mit 55.

Gleiche Zahlen, anderes Alter: 4.329 € brutto, 5.000 € gespart, Wunsch-Netto 2.000 €, 5 % Rendite nach Inflation, Kosten und Steuern

Alter heuteMonatlich mehr sparenLückeAus dem Ersparten
2524 €275 €271 €
3559 €380 €166 €
45129 €423 €102 €
55325 €442 €63 €
61766 €446 €47 €

Zwei Beispiele

Mit der Renteninformation. Eine Frau, 45, mit Kindern, tippt den zweiten Betrag aus dem Musterbrief ab, 1.521,03 €, und kreuzt an, dass der Brief vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026 datiert ist. Umgerechnet sind das 1.585,54 € brutto. Davon gehen 138,73 € Kranken- und 57,08 € Pflegeversicherung ab (3,6 % mit Kindern) und 45,75 € Steuer, weil bei einem Rentenbeginn im Jahr 2048 schon 95 % der Rente steuerpflichtig sind. Netto bleiben 1.343,98 €. Ihre 20.000 € Erspartes wachsen bis 67 auf 58.505 € und zahlen 389 € im Monat. Zu ihrem Wunsch von 2.000 € fehlen 267 €; 85 € im Monat zusätzlich schließen die Lücke. Ohne das Kreuz wären es 313 € Lücke und 100 € im Monat.

Spät mit dem Sparen angefangen, mit Grundrente. Ein Mann, 52, zahlt seit 25 ein und verdient 3.200 € brutto, ohne Kinder. Er hat 15.000 € gespart und legt 150 € im Monat zurück. Die Schätzung ergibt 1.320,27 € Rente brutto und, weil er alleinstehend ist und keine weiteren Renten hat, 80,36 € Grundrentenzuschlag dazu. Steuer zahlt er keine: Der Zuschlag ist steuerfrei, und das zu versteuernde Einkommen aus der übrigen Rente liegt mit 12.306 € im Jahr unter dem Grundfreibetrag von 12.348 €. Nach 122,56 € Kranken- und 58,83 € Pflegeversicherung bleiben 1.219,24 € netto. Weil er bis 67 arbeitet, prüft die Rentenversicherung in den ersten Rentenjahren noch seinen Lohn aus dem vorvergangenen Jahr; der Zuschlag kann dann später oder kleiner kommen. Sein Erspartes zahlt 522 € im Monat. Zu 1.900 € fehlen 159 €, und weil nur 15 Jahre bleiben, braucht er 82 € im Monat zusätzlich, zusammen 232 €. Bei 2.000 € brutto wäre der Zuschlag größer: 441,10 € auf 825,06 €.

Früher in Rente?

Unter „Genauer rechnen“ wählst du, ab wann deine Rente beginnt, von 63 bis 67. Für Jahrgänge ab 1964 gilt: Mit mindestens 35 Versicherungsjahren kannst du ab 63 gehen (SGB VI § 36), dann aber mit Abschlag. Auf die 35 Jahre zählen alle rentenrechtlichen Zeiten (SGB VI § 51 Abs. 3), auch Schule und Studium ab 17, höchstens 8 Jahre (§ 58), und die Erziehung eines Kindes bis zu seinem 10. Geburtstag (§ 57). Für jeden Monat vor 67 sinkt der Zugangsfaktor um 0,003 (SGB VI § 77), mit 63 also 48 Monate lang: 14,4 % weniger Rente, lebenslang. Ohne Abschlag geht es ab 65 mit 45 Jahren (SGB VI § 38); dafür zählen Pflichtbeiträge, Kindererziehung und einige andere Zeiten, Schule und Studium nicht (§ 51 Abs. 3a). Die Rente mit 63 ohne Abschlag nach 45 Jahren gab es nur für Jahrgänge vor 1964 (SGB VI § 236b).

Mit den Startwerten (35 Jahre, Beiträge ab 25) hieße Rente mit 63: 1.383,23 € brutto statt 1.786,02 €, weil 4 Beitragsjahre fehlen und der Abschlag dazukommt. Die Lücke wüchse von 380 € auf 693 €, und weil 4 Jahre weniger zum Sparen bleiben und das Geld länger reichen muss, bräuchte es 153 € statt 59 € im Monat. Wer mit 20 angefangen hat, kommt bis 65 auf 45 Jahre und geht dann ohne Abschlag: 1.913,59 € brutto. 30,4 % der neuen Altersrenten begannen 2025 mit Abschlag, im Schnitt 33,4 Monate früher (Rentenversicherung in Zahlen 2026).

Schwerbehinderte Menschen können mit 35 Jahren ab 65 ohne Abschlag gehen und ab 62 mit Abschlag (SGB VI § 37); das rechnet der Rechner nicht. Der Rechner kennt nur deine Beitragsjahre und die Kindererziehungszeiten, die du angibst. Reichen sie für den gewählten Beginn nicht, rechnet er trotzdem und sagt dir, dass du deinen Versicherungsverlauf prüfen solltest: Wer mit 30 angefangen hat, kommt bis 63 auf 33 Beitragsjahre; mit Schule oder Studium kann es trotzdem reichen, dann wären es 1.201,22 € brutto. Mit der Renteninformation braucht er für einen früheren Beginn beide Beträge des Briefs: zum ersten den Zuwachs der Hochrechnung für die Jahre, die du noch einzahlst, dann den Zugangsfaktor (siehe „Welcher Betrag aus der Renteninformation?“). Zahlst du nicht mehr ein, nimmt er die bisher erreichte Rente aus dem Brief und zieht nur den Abschlag ab. Wer über 67 hinaus arbeitet, bekommt für jeden Monat 0,005 mehr Zugangsfaktor; diesen späteren Beginn rechnet der Rechner nicht.

Im Ausland gearbeitet oder bald weg?

Eine deutsche Rente gibt es ab fünf Jahren mit Beiträgen, der allgemeinen Wartezeit (SGB VI § 50). Planst du, Deutschland zu verlassen, trag unter „Genauer rechnen“ bei „Bis zu welchem Alter zahlst du ein?“ dein Alter beim Wegzug ein: Der Rechner zählt dann nur die Jahre bis dahin. Bist du schon weg und hast eine Renteninformation, trag das Alter ein, in dem du aufgehört hast, und tipp ihren ersten Betrag ab, die bisher erreichte Rente. Zeiten aus anderen EU-Ländern, aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz zählen dabei mit (Verordnung (EG) Nr. 883/2004, Art. 6), Zeiten aus Ländern mit Sozialversicherungsabkommen helfen ebenfalls. Die Rente wird ins Ausland gezahlt, in die EU, nach Island, Liechtenstein, Norwegen und in die Schweiz in voller Höhe; anderswo kann es Einschränkungen geben. Lebst du im Ruhestand im Ausland, weicht das Netto von dieser Rechnung ab. Wer im Ausland lebt, ist mit der deutschen Rente in Deutschland beschränkt steuerpflichtig (EStG § 49), grundsätzlich ohne Grundfreibetrag (EStG § 50). Auf Antrag wird wie im Inland besteuert, wer mindestens 90 % seiner Einkünfte in Deutschland versteuert oder dessen übrige Einkünfte den Grundfreibetrag nicht übersteigen (EStG § 1 Abs. 3); für Staatsangehörige der EU und des EWR kann dann auch der Ehepartner im Ausland mitveranlagt werden (EStG § 1a). Ein Doppelbesteuerungsabkommen mit deinem Wohnland geht dem deutschen Steuergesetz vor (AO § 2) und kann das Besteuerungsrecht anders verteilen. Kranken- und Pflegebeiträge folgen ebenfalls anderen Regeln.

Beiträge zurück (Beitragserstattung, SGB VI § 210) bekommt, wer nicht mehr versicherungspflichtig ist und sich nicht freiwillig versichern darf, oder wer die Regelaltersgrenze ohne fünf Jahre erreicht (§ 210 Abs. 1); außerdem, wer versicherungsfrei ist oder sich hat befreien lassen, etwa als Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit oder als Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks, solange die fünf Jahre nicht erfüllt sind (Abs. 1a). In jedem Fall frühestens 24 Monate nach dem Ende der Versicherungspflicht (Abs. 2). Deutsche und Bürgerinnen und Bürger der EU, des EWR, der Schweiz und des Vereinigten Königreichs bekommen sie, wenn Absatz 1a nicht greift, erst mit der Regelaltersgrenze und weniger als 60 Beitragsmonaten. Erstattet wird nur, was du selbst getragen hast: bei einer Beschäftigung die Hälfte des Beitrags (SGB VI § 168), heute 9,3 % vom Brutto bis zur Beitragsbemessungsgrenze statt 18,6 %. Bei drei Jahren mit 4.329 € brutto im Monat wären das zum heutigen Satz rund 14.493 €; mit weniger als fünf Jahren mit Beiträgen, die vor dem Rentenbeginn enden, nennt das Ergebnis deinen eigenen Betrag. Danach bestehen aus diesen Zeiten keine Ansprüche mehr. Mit freiwilligen Beiträgen lassen sich die fünf Jahre auch auffüllen (SGB VI § 7).

Was der Rechner nicht abbildet

  • Beamtinnen und Beamte (Versorgung statt Rente), Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherung und Jahrgänge vor 1964.
  • Kindererziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren sind (30 Monate, SGB VI § 249), die zusätzlichen Punkte für Berufstätige mit Kindern unter zehn (SGB VI § 70 Abs. 3a), Teilzeit, wo Jahre ohne Beiträge liegen (der Rechner zieht nur ihre Zahl ab), Zeiten im Ausland, Erwerbsminderung und Hinterbliebenenrente: Die Schätzung aus dem Brutto sieht sie nicht; nimm dann den Betrag aus der Renteninformation.
  • Minijobs, in denen du dich von der Rentenversicherungspflicht hast befreien lassen: Dafür gibt es nur Zuschläge aus dem Beitrag des Arbeitgebers (SGB VI § 76b), also weniger als hier gerechnet.
  • Einen Rentenbeginn vor 63 oder nach 67, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen (SGB VI § 37), freiwillige Beiträge (SGB VI § 7), außerdem eine private oder freiwillige Krankenversicherung und den Zusatzbeitrag deiner eigenen Kasse (siehe oben).
  • Wie Renten künftig steigen. Wir rechnen mit dem heutigen Rentenwert und nehmen damit an, dass Renten genau mit den Preisen steigen; auch die Renteninformation rechnet ohne künftige Rentenanpassungen.
  • Splitting und Kirchensteuer: Für Verheiratete, die gemeinsam veranlagt werden, gilt das Splitting-Verfahren (EStG § 32a), das die Steuer senken kann; Kirchensteuer kommt für Mitglieder dazu.
  • Grundsicherung: Reichen Einkommen und Vermögen im Alter nicht für den notwendigen Lebensunterhalt und lebst du in Deutschland, kann Grundsicherung im Alter dazukommen (SGB XII § 41). Ob, prüft das Sozialamt, nicht dieser Rechner.
  • Wie sich die Lebenserwartung entwickelt. Die Sterbetafel „enthält keine Annahmen dazu, wie sich die Lebenserwartung künftig entwickeln wird“ (Destatis). Steigt sie weiter, reicht das Geld kürzer als hier; mit „Planen bis“ siehst du, was ein längeres Leben kostet.
  • Den kleineren Pflegebeitrag für Eltern ab dem zweiten Kind unter 25.

Fragen zu deinem Versicherungskonto klärt die Deutsche Rentenversicherung, kostenlos am Servicetelefon 0800 1000 4800.

Häufige Fragen

Wie berechnet man die Rentenlücke?

Rentenlücke heißt: das Netto, das du im Alter im Monat willst, minus alles, was dann netto hereinkommt. Das sind die gesetzliche Rente nach Kranken- und Pflegeversicherung und Steuer, weitere Renten und die Auszahlung aus dem Ersparten. Wichtig ist, alle Beträge in derselben Kaufkraft zu rechnen. Dieser Rechner nimmt dafür Euro von heute.

Wie viel muss ich monatlich sparen, um meine Rentenlücke zu schließen?

Mit den Startwerten des Rechners sind es 59 € im Monat bei 5 % Rendite nach Inflation, Kosten und Steuern, 123 € bei 3 % und 294 € bei 0 %. Der Betrag hängt an drei Dingen: an der Lücke, an den Jahren bis 67 und an der Rendite. Mit 55 statt 35 Jahren sind es 325 € statt 59 €. Als Kapital gerechnet bräuchtest du mit den Startwerten mit 67 ein Vermögen von 78.283 €; vorhanden sind dann 23.825 €.

Welchen Wert aus der Renteninformation soll ich nehmen?

Das hängt daran, bis wann du einzahlst. Unter „Höhe Ihrer künftigen Regelaltersrente“ stehen zwei Beträge. Zahlst du bis 67 ein, nimm den zweiten, der nach dem Satz „Sollten bis zum Rentenbeginn Beiträge wie im Durchschnitt der letzten fünf Kalenderjahre gezahlt werden …“ steht; im Musterbrief der Rentenversicherung sind das 1.521,03 EUR. Zahlst du nicht mehr ein, nimm den ersten, die bislang erreichte Rentenanwartschaft, im Musterbrief 1.128,46 EUR, und trag unter „Bis zu welchem Alter zahlst du ein?“ das Alter ein, in dem du aufgehört hast. Hörst du vor 67 auf oder gehst du früher in Rente, fragt der Rechner nach beiden. Nimm nicht die Varianten mit 1 oder 2 Prozent jährlicher Anpassung: Sie rechnen den Kaufkraftverlust nicht heraus. Ist dein Brief vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026 datiert, kreuz das unter „Genauer rechnen“ an. Ab 55 nimmst du die Prognose aus der Rentenauskunft.

Wie viel bleibt von der Rente nach Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung?

Bei der Schätzung mit 4.329 € brutto und Rentenbeginn 2058 werden aus 1.786,02 € Rente brutto 1.454,06 € netto: 156,28 € Krankenversicherung, 75,01 € Pflegeversicherung ohne Kinder und 100,67 € Einkommensteuer im Monat. Die Steuer hängt stark vom Jahr des Rentenbeginns und von deinen übrigen Einkünften ab. Die Steuerzeile hier ist vereinfacht.

Was ist die Versorgungslücke?

Ein anderes Wort für die Rentenlücke. Die Rentenversicherung benutzt es in der Renteninformation: Weil die Renten künftig langsamer steigen als die Löhne, wird die Lücke zwischen Rente und Erwerbseinkommen größer. Dieser Rechner misst die Lücke an deinem Wunsch-Netto, nicht an deinem Lohn. Eine Lücke im Versicherungskonto ist etwas anderes: ein Zeitraum, für den bei der Rentenversicherung nichts gespeichert ist. Ob dein Konto vollständig ist, klärt nur die Deutsche Rentenversicherung; dieser Rechner sieht dein Konto nicht.

Warum haben Frauen im Schnitt eine größere Rentenlücke als Männer?

Weil sie im Schnitt weniger Rente bekommen und länger leben. Frauen ab 65 hatten eigene Alterseinkünfte von 18.233 € brutto im Jahr, Männer 28.473 €: 36 % weniger. Mit Hinterbliebenenrenten sind es 24,2 % (Statistisches Bundesamt, Gender Pension Gap, Erhebung 2025, Einkommen des Vorjahres). Dazu leben Frauen mit 67 im Mittel noch 19,4 Jahre, Männer 16,5 (Sterbetafel 2023/2025): Dasselbe Ersparte muss länger reichen. Jahre mit weniger Verdienst, etwa in Teilzeit, bringen weniger Entgeltpunkte; die Schätzung aus dem Brutto sieht sie nicht. Kindererziehungszeiten für Kinder ab 1992 (0,0833 Entgeltpunkte je Monat, SGB VI § 70) rechnet der Rechner ein, wenn du die Zahl der Kinder angibst. Beides steht in deiner Renteninformation; tipp deren Betrag ein und wähl „Frau“ für die Lebenserwartung.

Wie hoch ist die durchschnittliche Rente?

Neue Altersrenten lagen 2025 im Schnitt bei 1.354 € brutto im Monat, mit Grundrentenzuschlag. Ende 2025 zahlten 51,5 % aller Altersrenten weniger als 1.200 € im Monat aus, nach Kranken- und Pflegeversicherung und vor Steuer, je Rente gezählt (Rentenversicherung in Zahlen 2026). Die Standardrente, 45 Jahre mit Durchschnittsverdienst, beträgt ab dem 1. Juli 2026 1.913,40 € brutto. Deine eigene Rente hängt an deinen Jahren und deinem Verdienst; der Rechner schätzt sie.

Wie viel Rente brauche ich?

So viel, wie du im Ruhestand im Monat zum Leben brauchst, netto und in heutigem Geld. Eine feste Quote vom letzten Gehalt gibt es nicht. Ein Anhaltspunkt ist dein heutiges Netto minus das, was du heute schon fürs Alter sparst; Ausgaben, die wegfallen oder dazukommen, verschieben ihn. Trag diesen Betrag als Wunsch-Netto ein. Der Rechner zeigt, was davon die Rente deckt und was dir fehlt.

Datenschutz

Deine Zahlen bleiben in deinem Browser. Wir sehen nichts davon. Der Rechner läuft vollständig auf deinem Gerät. Er schickt deine Eingaben weder an uns noch an Dritte, speichert sie nicht und schreibt sie nicht in die Adresszeile. Deine Renteninformation lädst du nicht hoch, du tippst nur ihre Beträge ab. Das Bild zum Teilen bereitet dein Browser nach jeder Änderung im Speicher vor; dein Gerät verlässt es erst, wenn du auf „Als Bild teilen“ tippst, zusammen mit dem Link zu dieser Seite. Die Kalenderdatei erstellt er erst, wenn du darauf tippst. Sie enthält deine Lücke, deinen Schritt und die Annahmen; synchronisiert dein Kalender mit einem Online-Dienst, liegt dieser Text nach dem Öffnen auch dort. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Quellen

Abgerufen am 21., 22., 23., 24. und 25. Oktober 2026 und mit ihren wörtlichen Belegstellen im Prüfarchiv des Projekts gesichert. Die UBS-Zusammenfassung lässt sich nicht automatisch archivieren; ihr Satz ist derselbe, den der Finanzielle-Freiheit-Rechner am 9. September 2026 geprüft hat.

Veröffentlicht am 25. Oktober 2026

Eine vereinfachte Rechnung mit festen Annahmen, keine Rentenberatung und keine Prüfung deiner Rentenunterlagen. Verbindlich ist nur der Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung; auch Renteninformation und Rentenauskunft sind Hochrechnungen. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle medizinische, rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung.

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Alle Rechner findest du unter Tools. Passend dazu: Der Finanzielle-Freiheit-Rechner zeigt, was deine Sparrate langfristig in Jahren bedeutet. Der Notgroschen-Rechner zeigt, wie viel Reserve für Unerwartetes zu deinen Ausgaben passt. Wie reich bin ich? vergleicht dein Vermögen mit den Bundesbank-Daten. Und wie Geldanlage grundsätzlich funktioniert, erklärt unser Artikel Investieren für Anfänger.

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