Abo-Finder: deine Abos aus dem Kontoauszug
- CSV holen
- Datei wählen
- Abos prüfen
Beispiel: 8 Abos für 1.097 € im Jahr, dazu 4 weitere Zahlungen ansehen
Deine Kontodatei bleibt auf deinem Gerät. Wir sehen nichts davon. Beträge sind beim Teilen ausgeblendet.
Die Auswertung läuft hier im Browser, in einem abgeschotteten Rahmen, der nichts laden und nichts senden darf: kein Upload, kein Konto, kein Speicher. Schließt du die Seite, ist alles weg. Netzwerk-Anfragen dieser Seite seit deiner Dateiauswahl: noch keine Datei gewählt
Noch keine CSV-Datei? So bekommst du sie bei deiner Bank
Sparkasse: so kommst du an die CSV-Datei
- Melde dich in der Internet-Filiale deiner Sparkasse an und wähle das Girokonto.
- Klicke auf „Filter“, wähle den Zeitraum und dann „Filter anwenden“.
- Wähle unter „Exportieren & Drucken“ das CSV-Format und speichere die Datei.
Ob die Sparkassen-App CSV-Dateien erstellt, steht nicht auf der Hilfeseite; nimm die Internet-Filiale im Browser. Die Schritte stammen von der Stadtsparkasse München; bei anderen Sparkassen können die Menüs anders heißen. Quelle: Stadtsparkasse München: Fragen und Antworten zu Kontoinformationen, abgerufen am 21. Oktober 2026.
Am Handy? Die meisten Anleitungen oben beschreiben den Export im Online-Banking im Browser; was die App kann, steht je Bank dabei. Sonst erinnert dich ein Kalendereintrag daran, es am Laptop zu machen.
Beispiel: ein erfundenes Konto
8 Abos
91,38 € im Monat · 1.096,58 € im Jahr
Dazu 4 weitere regelmäßige Zahlungen (Verträge und Sonstiges): 202,15 € im Monat.
Abos: Streaming, Musik, Software, Cloud, Fitness, Nachrichten
- FitXFitness24,99 €monatlich
299,88 € im Jahr · zuletzt am 1.9.2026
- NetflixStreaming15,99 €monatlich
191,88 € im Jahr · zuletzt am 15.9.2026
teurer geworden, vorher 13,99 € 3 Dienste für Streaming
- SpotifyMusik und Hörbücher10,99 €monatlich
131,88 € im Jahr · zuletzt am 3.9.2026
2 Dienste für Musik und Hörbücher
- Disney+Streaming9,99 €monatlich
119,88 € im Jahr · zuletzt am 5.9.2026
neu seit 5. Juli 2026 3 Dienste für Streaming
- AudibleMusik und Hörbücher9,95 €monatlich
119,40 € im Jahr · zuletzt am 9.9.2026
2 Dienste für Musik und Hörbücher
- DIE ZEITNachrichten und Magazine8,99 €monatlich
107,88 € im Jahr · zuletzt am 6.9.2026
- Amazon PrimeStreaming89,90 €jährlich
89,90 € im Jahr · zuletzt am 12.9.2026
3 Dienste für Streaming
- AppleSoftware und Apps2,99 €monatlich
35,88 € im Jahr · zuletzt am 22.9.2026
läuft über Apple
Verträge und weitere regelmäßige Zahlungen
- StadtwerkeStrom, Gas, Rundfunk68,00 €monatlich
816,00 € im Jahr · zuletzt am 15.9.2026
- DeutschlandticketMobilität63,00 €monatlich
756,00 € im Jahr · zuletzt am 1.9.2026
teurer geworden, vorher 58,00 €
- TelekomHandy und Internet39,95 €monatlich
479,40 € im Jahr · zuletzt am 20.9.2026
- HUK-COBURGVersicherung31,20 €monatlich
374,40 € im Jahr · zuletzt am 1.9.2026
Im erfundenen Beispiel gibt es keine Erinnerungen. Mit deiner eigenen Datei speichert „Vorher erinnern“ eine Kalenderdatei auf deinem Gerät, mit einem Termin vor der nächsten erwarteten Abbuchung: 2 Tage vorher bei wöchentlichen, 7 bei monatlichen und vierwöchentlichen, 21 bei vierteljährlichen und 30 bei halbjährlichen und jährlichen Zahlungen.
Wo dein Kontoauszug nicht hinsieht
- Apple (App Store): 12 Abbuchungen, zusammen 35,88 €. Apple bucht für alle Abos ab, die du über deinen Apple-Account bezahlst. Welche das sind, zeigt dir das iPhone in den Einstellungen. Apple: Abos ansehen und kündigen
- PayPal: 3 Abbuchungen, zusammen 154,19 €. Bei PayPal-Abbuchungen steht auf dem Kontoauszug oft nur PayPal. Öffne zusätzlich den CSV-Export deines PayPal-Kontos, dann siehst du die Händler. PayPal: Zahlungen per Abbuchung
- Amazon: eine Abbuchung, zusammen 49,99 €. Hinter einer Abbuchung von Amazon können Bestellungen, Prime oder andere Abos stecken. Welche Abos laufen, zeigt dein Amazon-Konto unter „Meine Mitgliedschaften und Abonnements“. Amazon: unbekannte Abbuchung prüfen
3 Buchungen mit zusammen 53,37 € blenden wir aus, weil sie etwas über Gesundheit verraten können. In der Summe deiner Ausgaben zählen sie mit; in den Listen, den Abo-Summen und auf Bildern nicht.
Erfundene Beispieldaten. Wähle oben deine eigene Datei, dann rechnet die Seite mit deinen Buchungen.
Eine Liste aus deinen Umsätzen, keine Finanzberatung. Ob du kündigst, entscheidest du.
Was die markierten Zahlungen in 20 Jahren wären
13.483 €
2 markierte Zahlungen, 407,76 € im Jahr. Davon sind 8.155 € das gesparte Geld selbst und 5.328 € die angenommene Rendite von 5 % im Jahr nach Inflation.
Keine Anlageberatung: eine Rechnung mit festen Annahmen, keine Prognose. Die Quellenwerte sind Indexrenditen vor Kosten und Steuern; was du tatsächlich bekommst, liegt darunter.
Kündigen, wo kein geprüfter Link steht
Suche auf der Website des Anbieters die Schaltfläche „Verträge hier kündigen“: Wer laufende, kostenpflichtige Verträge auf seiner Website abschließen lässt, muss sie dort zeigen (§ 312k BGB). Fehlt sie, darfst du einen solchen Vertrag jederzeit und ohne Frist kündigen. Für Versicherungen und andere Finanzdienstleistungen gilt diese Pflicht nicht; einen solchen Vertrag, den du kündigen darfst, kündigst du per Brief oder E-Mail.
Kündigst du über die Schaltfläche, muss der Anbieter dir Inhalt, Datum und Uhrzeit des Zugangs und das Vertragsende sofort in Textform bestätigen: „Der Unternehmer hat dem Verbraucher den Inhalt sowie Datum und Uhrzeit des Zugangs der Kündigungserklärung sowie den Zeitpunkt, zu dem das Vertragsverhältnis durch die Kündigung beendet werden soll, sofort auf elektronischem Wege in Textform zu bestätigen.“ (§ 312k Absatz 4 BGB). Per Brief nimmst du am besten ein Einschreiben, denn die Verbraucherzentrale schreibt: „Im Streitfall müssen nämlich Sie als Versender:in den fristgerechten Zugang des Schreibens beim Empfänger beweisen.“
Vor dem Kündigen: Raten, Pflichten und Vorsorge
Raten für einen Kredit, ein Leasing oder einen Ratenkauf und Zahlungen an ein Inkassounternehmen erkennt der Abo-Finder an Wörtern wie Kredit, Darlehen, Tilgung, Leasing oder Inkasso und an den Namen von Kreditbanken und Inkassounternehmen. Was er so erkennt, bietet er nicht zum Abwählen an. Nicht jede Rate trägt ein solches Wort oder einen solchen Namen; prüf deshalb jede Zeile, bevor du sie abhakst. Bei Zahlungen unter „Sonstiges“, die er keinem bekannten Anbieter zuordnet, steht darum ein Hinweis am Haken, egal in welchem Rhythmus sie kommen. Wer eine Rate stoppt, schuldet das Geld trotzdem; das Gesetz sagt zum Kredit: „Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuzahlen.“ Bleiben bei einem Ratenkredit zwei Raten in Folge aus, kann die Bank den Vertrag unter weiteren Bedingungen kündigen und die gesamte Restschuld verlangen (§ 498 BGB). Wird es eng, hilft eine anerkannte Schuldnerberatung, oft kostenlos; frag vorher nach den Kosten. Die nächste Stelle zeigt der Schuldnerberatungsatlas des Statistischen Bundesamts.
Unterhalt ist eine Pflicht aus dem Gesetz, kein Vertrag: Verwandte in gerader Linie schulden einander Unterhalt (§ 1601 BGB), als Geldrente monatlich im Voraus (§ 1612 BGB). Getrennt lebende Ehegatten können angemessenen Unterhalt verlangen (§ 1361 BGB); nach der Scheidung sorgt grundsätzlich jeder für sich selbst, und ein Anspruch besteht nur nach den weiteren Vorschriften (§ 1569 BGB). Stoppst du die Zahlung, bleibt die Pflicht. Der Abo-Finder erkennt die Wörter dafür aus seinen Listen, etwa Unterhalt, Kindesunterhalt oder Alimente.
Was der Abo-Finder als Steuer oder Gebühr (auch Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer samt Vorauszahlungen), als Rundfunkbeitrag oder als Zahlung an eine Steuer- oder Gerichtskasse, ein Gericht, eine Bußgeldstelle, einen Gerichtsvollzieher, ein Jobcenter, die Agentur für Arbeit oder die Familienkasse erkennt, bietet er ebenfalls nicht zum Abwählen an, und ebenso Pflichtbeiträge, die er an eine Kammer wie IHK, Handelskammer oder Handwerkskammer, an die Künstlersozialkasse, die Sozialversicherung für Landwirtschaft (SVLFG), eine Unfallkasse oder eine Berufsgenossenschaft erkennt. Zahlungen an solche Stellen, die er nicht erkennt, können trotzdem mit Haken erscheinen; darum trägt jede Zeile unter „Sonstiges“ einen Hinweis. Raten an einen Gerichtsvollzieher zahlst du auf eine Zwangsvollstreckung (§ 753 ZPO), zu Unrecht gezahlte Leistungen fordert ein Jobcenter oder die Agentur für Arbeit zurück (§ 50 SGB X), und ein Bußgeld darf in Teilbeträgen gezahlt werden (§ 18 OWiG). Zahlungen in Strafsachen, etwa eine Geldstrafe oder eine Geldauflage, blendet der Abo-Finder aus; blendest du sie ein, kannst du sie trotzdem nicht abhaken.
Altersvorsorge wie Riester, eine private Rentenversicherung oder ein Versorgungswerk ist ein langfristiger Vorsorgevertrag, kein Abo: Was der Abo-Finder als Altersvorsorge erkennt, auch eine Zeile eines Versicherers, die Vorsorge, Rente oder eine Pension nennt, zählt nicht in die 20-Jahres-Zahl, und die Sparquote zählt die Beiträge als Ausgaben. Kündigst du einen Riester-Vertrag und lässt dir das Geld auszahlen, fordert der Staat die Zulagen zurück; im Gesetz heißt es, dass die auf das ausgezahlte Vermögen „entfallenden Zulagen“ zurückzuzahlen sind (§ 93 EStG).
Krankenversichert zu sein ist in Deutschland Pflicht; für private Versicherungen steht das in § 193 Absatz 3 VVG. Eine private Krankenversicherung kündigst du nur wirksam, wenn du nachweist, dass du bei einem neuen Versicherer ohne Unterbrechung versichert bist (§ 205 Absatz 6 VVG). Bei einer gesetzlichen Krankenkasse wird eine Kündigung ohne Wechsel nur wirksam, wenn du eine andere Absicherung im Krankheitsfall nachweist (§ 175 Absatz 4 SGB V). Eine Krankenversicherung, die der Abo-Finder erkennt, bietet er deshalb nicht zum Abwählen an; eine Zusatzversicherung schon. Er erkennt das Wort Krankenversicherung auch innerhalb eines Namens (der Name eines privaten Versicherers lautet etwa Krankenversicherungs-AG), gesetzliche Krankenkassen mit Namen und Kürzel und Versicherer für Expats. Eine Zeile eines Versicherers wie Allianz oder Debeka, die kein Produkt nennt, kann deine Krankenversicherung sein; darum steht ein Hinweis zum Vorab-Prüfen dabei. Auch die Pflegeversicherung ist Pflicht: Wer privat versichert ist, muss sie abschließen und aufrechterhalten (§ 23 SGB XI).
Auch die Haftpflichtversicherung für ein Auto ist Pflicht: Wer ein Fahrzeug hält, muss sie abschließen und aufrechterhalten (§ 1 PflVG). Eine Zeile, die Kfz oder Autoversicherung nennt, kannst du abhaken, aber mit einem Hinweis, damit du nicht diese Versicherung abwählst.
Bei einer Versicherung gegen Berufsunfähigkeit schreibt die Verbraucherzentrale: „Auch ein späterer Abschluss kann noch möglich sein. Schwierig ist es aber dann, wenn sich zum Beispiel der Gesundheitszustand verschlechtert hat.“ Für eine Risikolebens- oder Arbeitskraftversicherung gilt das ebenso, denn vor einem neuen Vertrag fragt der Versicherer nach deiner Gesundheit, und du musst ihm die Umstände nennen, nach denen er in Textform fragt (§ 19 VVG). Lass dich vor dem Kündigen unabhängig beraten, etwa bei einer Verbraucherzentrale.
Brief oder E-Mail genügen in der Regel: Allgemeine Geschäftsbedingungen dürfen für eine Kündigung keine strengere Form als die Textform verlangen (§ 309 Nr. 13 BGB). Das ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung zu deinem Vertrag.
Kündigungsschreiben aufsetzen
Was du hier eintippst, bleibt auf diesem Gerät: Die Seite speichert nichts und sendet nichts. „Im E-Mail-Programm öffnen“ gibt den Text an dein eigenes E-Mail-Programm weiter; die Adresse des Anbieters trägst du dort ein, und gesendet wird erst, wenn du selbst auf Senden drückst. Heb die Bestätigung des Anbieters auf und, bei einem Brief, den Beleg des Einschreibens.
Dein Geld-Jahr als Story: ausgegeben, Top-Händler, Lieferdienste, Wochenende, Sparquote
Deine letzten 12 Monate (Beispiel)
1. Oktober 2025 bis 30. September 2026
1 von 8 · Ausgegeben
19.607 €
Eingenommen: 35.400 €. Gezählt sind 245 Ausgaben; Umbuchungen auf eigene Konten und Depots, die der Abo-Finder als deine erkennt, zählen nicht als Ausgabe, Raten für einen Kredit schon.
2 von 8 · Wo das meiste hinging
dm-drogerie markt
Die größten Empfänger deiner Ausgaben. Nicht dabei: Miete und Wohnen, Sparen und Umbuchungen, Überweisungen, Bargeld, Kreditkartenabrechnung, Handy und Internet, Versicherung und Strom, Gas, Rundfunk.
dm-drogerie markt861 €Lidl809 €REWE783 €Deutschlandticket741 €ALDI717 €3 von 8 · Lieferdienste
24 Bestellungen
631 € bei Lieferdiensten, am meisten bei Lieferando.
4 von 8 · Teuerster Monat
September 2026
1.879 € ausgegeben. Ein durchschnittlicher Monat kostete 1.634 €.
- Oktober 2025: 1.545 €
- November 2025: 1.527 €
- Dezember 2025: 1.749 €
- Januar 2026: 1.604 €
- Februar 2026: 1.495 €
- März 2026: 1.659 €
- April 2026: 1.587 €
- Mai 2026: 1.648 €
- Juni 2026: 1.634 €
- Juli 2026: 1.646 €
- August 2026: 1.635 €
- September 2026: 1.879 €
Ein Balken pro Monat; blasse Balken sind angebrochene Monate am Rand deiner Datei.
5 von 8 · Wochenende
27 %
deiner Alltagskäufe fielen auf Samstag oder Sonntag. Ausgewertet: 84 Käufe, bei denen die Bank den Kauftag mitliefert.
6 von 8 · Sparquote
45 %
deiner Einnahmen hast du nicht ausgegeben: 15.793 € von 35.400 €. 2.400 € davon gingen auf eigene Konten, zum Sparen oder ins Depot.
7 von 8 · Abos
8 Abos
91,38 € im Monat · 1.096,58 € im Jahr
8 von 8 · Was übrig wäre
13.483 €
So viel wären die 2 Zahlungen, die du nicht brauchst, nach 20 Jahren wert, angelegt zu 5 % im Jahr nach Inflation.
Read this tool in English: Subscription finder
Was der Abo-Finder in deinem Kontoauszug findet
Ein Abo verrät sich auf dem Konto durch seinen Takt: derselbe Empfänger, fast derselbe Betrag, im festen Abstand. Der Abo-Finder sucht in deinem CSV-Export genau diese Muster: monatlich alle 26 bis 35 Tage, wöchentlich alle 6 bis 8 Tage, vierteljährlich alle 84 bis 98 Tage, halbjährlich alle 175 bis 190 Tage, jährlich alle 355 bis 375 Tage. Oben stehen die Abos für Streaming, Musik, Software, Cloud, Fitness und Nachrichten, darunter Verträge wie Handy, Versicherung oder Strom und weitere Zahlungen, die sich in einem dieser Takte wiederholen.
Ob du ein Abo nutzt, kann kein Kontoauszug wissen; er kennt nur Abbuchungen. Deshalb entscheidest du: Hak an, was du nicht brauchst, und der Abo-Finder rechnet aus, was das Geld in 20 Jahren wäre, wenn du es stattdessen jedes Jahr anlegst. Hinweise, die sich aus den Buchungen ergeben, stehen neben jedem Eintrag: wenn ein Abo teurer geworden ist, wenn es neu ist oder wenn du mehrere Dienste derselben Art bezahlst. Mit „Vorher erinnern“ legst du dir einen Kalendereintrag kurz vor die nächste erwartete Abbuchung, und wo kein geprüfter Kündigungslink steht, hilft ein Kündigungsschreiben, das du hier aufsetzt.
Unter der Liste liegt dein Geld-Jahr als Story: was du ausgegeben hast, wo das meiste hinging, wie viel an Lieferdienste, dein teuerster Monat, dein Wochenende, deine Sparquote. Deckt deine Datei ein ganzes Kalenderjahr ab, heißt sie „Dein Geld-Jahr“ mit Jahreszahl, deckt sie die letzten 12 Monate ab, heißt sie „Deine letzten 12 Monate“; sonst heißt sie „Deine Buchungen“, und der Zeitraum steht immer dabei.
So kommst du an die CSV-Datei
Jede Bank nennt es etwas anders, gemeint ist immer dasselbe: die Umsätze im Online-Banking als CSV-Datei herunterladen. Wähle den Zeitraum so lang, wie deine Bank es erlaubt, am besten 13 Monate. Ein Jahresabo erkennt der Abo-Finder sicher erst, wenn es zweimal abgebucht wurde; in 13 Monaten gelingt das nur, wenn die erste Abbuchung ganz am Anfang liegt. Einmal abgebuchte größere Beträge bei Anbietern aus seinen Namenslisten zeigt er deshalb als mögliches Jahresabo. Die Wege unten stammen aus den Hilfeseiten der Banken; wo wir keine gefunden haben, steht das dabei.
| Bank | So geht der Export | Am Handy | Quelle |
|---|---|---|---|
| Sparkasse | Melde dich in der Internet-Filiale deiner Sparkasse an und wähle das Girokonto. Klicke auf „Filter“, wähle den Zeitraum und dann „Filter anwenden“. Wähle unter „Exportieren & Drucken“ das CSV-Format und speichere die Datei. | Ob die Sparkassen-App CSV-Dateien erstellt, steht nicht auf der Hilfeseite; nimm die Internet-Filiale im Browser. Die Schritte stammen von der Stadtsparkasse München; bei anderen Sparkassen können die Menüs anders heißen. | Hilfeseite |
| Volksbank / Raiffeisenbank | Melde dich im OnlineBanking an und öffne „Banking & Verträge“, dann dein Konto und „Umsätze“. Wähle „Export“ und dann CSV. Lege den Zeitraum fest und klicke auf „Exportieren“; die Umsätze reichen zwei Jahre zurück, für mehr als 90 Tage brauchst du eine TAN. | Die Menünamen stammen aus einer Anleitung von Atruvia, dem IT-Dienstleister der Volksbanken, aus dem Jahr 2023; bei deiner Bank können sie anders heißen. In der VR Banking App gibt es laut Volksbank pur in der Umsatzübersicht „Exportieren“, als PDF oder CSV. | Seite 1 · Seite 2 · Seite 3 |
| ING | Melde dich im Online-Banking an und klicke unter „Meine Konten“ auf dein Girokonto. Setze bei Bedarf Filter und wähle den Zeitraum; die Umsatzanzeige reicht bis zu 390 Tage zurück. Klicke am Seitenende auf „Exportieren“ und speichere die Datei. | Die ING beschreibt den Export nur fürs Online-Banking im Browser. | Hilfeseite |
| Commerzbank | Öffne im Online-Banking die Umsätze deines Kontos. Klicke rechts oberhalb der Umsätze auf „PDF / CSV“ und wähle „Umsätze exportieren“. Wähle CSV und klicke auf „Exportieren“; einsehen kannst du bis zu 12 Monate. | Die Anleitung der Commerzbank gilt fürs Online-Banking im Browser. | Hilfeseite |
| Postbank und Deutsche Bank | Melde dich im Online-Banking an und wähle in der Finanzübersicht dein Konto. Klicke rechts oben auf das Drei-Punkte-Menü und wähle „Als CSV exportieren“. Wähle mit „Von“ und „Bis“ den Zeitraum und klicke auf „Erstellen“. | Die Schritte stammen von der Postbank. Eine Export-Anleitung der Deutschen Bank haben wir nicht gefunden; ihre Hilfe beschreibt nur, wo du die Umsätze siehst, und dass du dich mit deiner Postbank-ID anmeldest, wenn du auch das Online-Banking der Postbank nutzt. CSV-Dateien der Deutschen Bank liest der Abo-Finder. | Seite 1 · Seite 2 |
| N26 | Öffne N26 im Browser (Web-App) und wähle im Home-Tab das Konto oder den Space. Klicke auf „Downloads“ und gib unter „Kontoaktivität“ Start- und Enddatum ein. Wähle CSV und klicke auf „Herunterladen“. | In der App gibt es die monatlichen Kontoauszüge als PDF; die CSV-Datei erstellst du in der Web-App. | Hilfeseite |
| Revolut | Tippe in der App auf „Start“, dann unter dem Kontostand auf „Konten“ und wähle die Währung. Tippe auf „Mehr (...)“ und wähle den Kontoauszug. Wähle den Zeitraum, als Dokumenttyp „Excel“, und tippe auf „Erstellen“. | Revolut erstellt den Auszug in der App und nennt das Format „Excel“; ob daraus eine CSV- oder eine .xlsx-Datei wird, schreibt Revolut nicht. Eine .xlsx-Datei kann der Abo-Finder nicht lesen: Öffne sie dann in einer Tabellenkalkulation und speichere sie als CSV. | Hilfeseite |
| PayPal | Melde dich bei PayPal im Browser an und gehe zu „Aktivitäten“. Klicke auf das Download-Symbol und dann auf „Benutzerdefiniert“. Wähle CSV und den Zeitraum (bis zu 12 Monate auf einmal) und klicke auf „Herunterladen“, wenn der Bericht fertig ist. | PayPal beschreibt den Bericht fürs Internet, nicht für die App. Öffne die PayPal-Datei zusammen mit deinem Kontoauszug. | Hilfeseite |
| DKB, comdirect, Consorsbank und andere | Melde dich im Online-Banking deiner Bank im Browser an und öffne die Umsätze des Girokontos. Wähle den Zeitraum so lang, wie es geht. Suche nach „Export“, „Download“ oder „CSV“ und speichere die Datei. | Für DKB, comdirect und Consorsbank haben wir keine öffentliche Export-Anleitung gefunden; die Schritte oben sind unser allgemeiner Rat, und die Dateien dieser Banken liest der Abo-Finder. Zur DKB-App schreibt die DKB nur, dass du Transaktionen unter iOS als PDF speichern kannst; für eine CSV-Datei nimm das Online-Banking. | Hilfeseite |
Kennt der Abo-Finder deine Bank nicht, liest er die Datei über ihre Spaltennamen: Er sucht eine Spalte mit dem Datum und eine mit dem Betrag. Findet er beides nicht, sagt er das und nennt die Banken, deren Exporte er kennt.
Abos, die dein Kontoauszug nicht zeigt
Manche Abos stehen auf dem Konto nicht unter ihrem Namen, weil ein anderer abbucht. Für diese Fälle hilft nur ein Blick in das jeweilige Konto:
- Apple (App Store). Was du im App Store abschließt, bucht Apple ab, nicht der Anbieter der App. Auf dem iPhone findest du die Liste in den Einstellungen unter deinem Namen und „Abonnements“, im Web über account.apple.com; Apple rät selbst, die Bank- oder Kreditkartenabrechnung zu prüfen, wenn ein Abo dort fehlt. In Deutschland darfst du ein Apple-Abo auch mit sofortiger Wirkung kündigen und eine anteilige Rückerstattung bekommen; dafür kontaktierst du den Apple Support. Apple: Abos ansehen und kündigen; Apple Support: Informationen zum Kündigen von Abonnements in Deutschland.
- Google Play. Abos aus dem Play Store bucht Google ab. Du findest sie unter deinen Abos bei Google Play; Google weist darauf hin, dass das Deinstallieren einer App das Abo nicht kündigt. In Deutschland kannst du bestimmte Abos mit einem Abrechnungszeitraum von mehr als einem Monat, etwa Jahresabos, auch sofort kündigen und eine teilweise Erstattung beantragen; der Zugang endet dann sofort. Google Play: Abos verwalten.
- PayPal. Bezahlst du ein Abo mit PayPal, steht auf dem Konto oft PayPal und nicht der Händler; manchmal nennt der Verwendungszweck ihn. PayPal nennt das „Zahlung per Abbuchung“; die Liste findest du in den Einstellungen unter „Zahlungen“. PayPal: Zahlungen per Abbuchung.
- Amazon. Hinter einer Abbuchung von Amazon können Bestellungen, Prime, Musik- oder Video-Abos stecken, und nicht jede Bank zeigt, welches davon. Welche Mitgliedschaften und Abos laufen, siehst du in deinem Amazon-Konto unter „Meine Mitgliedschaften und Abonnements“. Amazon: unbekannte Abbuchung prüfen.
- Klarna. Was du über Klarna bezahlst, bucht oft Klarna ab; welcher Händler dahintersteht, siehst du dann in deinem Klarna-Konto und nicht auf dem Kontoauszug.
- Kreditkarte. Rechnet deine Kreditkarte monatlich ab, stehen die damit bezahlten Abos auf dem Girokonto nur als eine Sammelabbuchung; manche Karten buchen dagegen jeden Einkauf einzeln ab. Die einzelnen Händler stehen in der Kreditkartenabrechnung; den CSV-Export der Sparkassen-Kreditkarte und der comdirect-Visa liest der Abo-Finder mit. Sparkasse: Kreditkarten.
- Handyrechnung (Drittanbieter). Über die Mobilfunkrechnung können Drittanbieter abrechnen, etwa für Streamingdienste, Musik oder Abos; im Kontoauszug steht dann nur dein Mobilfunkanbieter. Eine Drittanbietersperre richtest du bei deinem Mobilfunkanbieter ein. Bundesnetzagentur: Drittanbieter und Abo-Fallen.
Abos kündigen: wo es geht
Gekündigt wird beim Anbieter, nicht bei der Bank. Am schnellsten geht es dort, wo du das Abo abgeschlossen hast. Hast du über einen Partner bezahlt, etwa über Apple, Google oder deinen Mobilfunkanbieter, kündigst du dort; Netflix schreibt dazu: „Wenn Sie die Option zur Kündigung in Ihrem Konto nicht finden, müssen Sie das Konto über Ihren Zahlungspartner kündigen.“
Für laufende, kostenpflichtige Verträge, die man auf einer Website abschließen kann, verlangt § 312k BGB eine Kündigungsschaltfläche auf dieser Website; im Gesetz heißt es: „Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass der Verbraucher auf der Webseite eine Erklärung zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung eines auf der Webseite abschließbaren Vertrags nach Absatz 1 Satz 1 über eine Kündigungsschaltfläche abgeben kann.“ Beschriftet sein muss sie mit „Verträge hier kündigen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung. Fehlt sie, darfst du einen solchen Vertrag jederzeit und ohne Frist kündigen (§ 312k Absatz 6). Für Finanzdienstleistungen gilt die Pflicht nicht; dazu zählt das Gesetz auch Versicherungen (§ 312 BGB). Brief oder E-Mail genügen in der Regel, denn Allgemeine Geschäftsbedingungen dürfen keine strengere Form als die Textform verlangen (§ 309 Nr. 13 BGB). Das ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung zu deinem Vertrag.
Die Tabelle nennt für 100 Anbieter die eigene Hilfe- oder Kündigungsseite; jede haben wir aufgerufen und archiviert. Belegt ist sie mit einem wörtlichen Satz zur Kündigung, bei 4 Seiten, die nur ein Kündigungsformular zeigen (FitX, clever fit, DER SPIEGEL und Deutschlandticket), mit ihrem Titel oder ihrer Überschrift. Wo ein Anbieter nur seine Geschäftsbedingungen nennt, steht AGB dabei. Ein Deutschlandticket kündigst du bei dem Verkehrsunternehmen, bei dem du es gekauft hast. Fehlt ein Anbieter, hilft das Kündigungsschreiben im Abo-Finder oben.
Wann eine App die bessere Wahl ist
Der Abo-Finder sieht nur die Datei, die du ihm gibst, und vergisst sie wieder. Willst du, dass neue Abbuchungen laufend erkannt werden, ist eine App mit Zugriff auf dein Konto bequemer. Die Sparkasse hat einen Finanzplaner im Online-Banking, der laut Sparkasse erkennt, welche Verträge wiederholt dein Konto belasten; er ist grundsätzlich kostenlos, nur für einen Vertragswechsel oder eine Kündigung über ihre Partner fallen Gebühren an. Finanzguru verbindet in der kostenlosen Version deine Konten, zeigt deine Verträge und lässt dich in der App kündigen; mehr Analysen kosten mit Finanzguru Plus 0,99 € pro Woche. Der Preis dafür ist der Zugang: Beide lesen dein Konto laufend mit. Der Abo-Finder tauscht diese Bequemlichkeit gegen eine Datei, die dein Gerät nicht verlässt. Quellen: Sparkasse: Finanzplaner; Finanzguru: Startseite.
So funktioniert die Auswertung
Erst liest der Abo-Finder die Datei: Er erkennt das Format deiner Bank an der Kopfzeile, liest Beträge auf den Cent genau und Datumsangaben in deutscher und englischer Schreibweise und lässt vorgemerkte Buchungen, Saldo- und Kontostandzeilen und Zeilen ohne Datum weg. Beträge ohne Währungsspalte liest er als Euro; eine Datei mit dem Monat zuerst im Datum, oder mit Schrägstrichen im Datum unter englischen Spalten ohne IBAN und Währung, lehnt er deshalb ab, weil sie von einem Konto im Ausland stammt. Lädst du dasselbe Konto in zwei Formaten, etwa CSV-CAMT und CSV-MT940 der Sparkasse, zählt jede Buchung einmal. Öffnest du deinen PayPal-Export mit, zusammen mit dem Kontoauszug oder danach (jede weitere Datei kommt zu den gelesenen dazu), ersetzen seine Käufe die PayPal-Abbuchungen auf dem Konto, die in seinen Zeitraum fallen oder bis zu 7 Tage danach einen Kauf mit demselben Betrag abbuchen; ein Kreditkarten-Export mit gebuchten Umsätzen ersetzt ebenso die Sammelabbuchung der Karte. Dann ordnet der Abo-Finder jede Buchung nach festen Regeln einer Kategorie zu, etwa Lieferdienst, Supermarkt, Miete oder Bargeld, anhand von Namenslisten, die in unserer Prüfdatei stehen.
Als regelmäßige Zahlung gilt eine Reihe von Abbuchungen beim selben Empfänger im passenden Abstand: mindestens 3 im Monatstakt, 4 im Wochentakt, 3 im Vierteljahrestakt, 2 im Halbjahrestakt oder 2 im Jahrestakt. Kleine Schwankungen bis 2 % bleiben dieselbe Zahlung. Steigt oder sinkt der Preis stärker, bleibt es ebenfalls dieselbe Zahlung, schon ab der ersten Abbuchung zum neuen Preis, wenn sie im gewohnten Abstand kommt; der alte Preis steht dabei („teurer geworden“ oder „vorher“), und ändert sich der Betrag immer wieder, steht „Betrag schwankt“ dabei. Bucht ein Anbieter in fremder Währung ab, vergleicht der Abo-Finder den Betrag in dieser Währung, wenn die Datei ihn nennt, etwa bei N26 oder im PayPal-Export; sonst gelten Abweichungen bis 8 % als Kursschwankung. Vierteljährliche, halbjährliche und jährliche Zahlungen dürfen innerhalb eines Preises höchstens einen Cent abweichen, ebenso Abbuchungen bei Supermärkten, Lieferdiensten und Fahrkarten, weil dort normale Einkäufe ähnlich aussehen. Als beendet gilt eine Zahlung, wenn die nächste Abbuchung überfällig ist. Kommt ein Anbieter aus unseren Namenslisten (Abos, Handy und Internet, Versicherungen, Energie und Rundfunk) nur ein- oder zweimal mit mindestens 20,00 € vor, steht er als mögliches Jahresabo darunter, ebenso ein Mitgliedsbeitrag und eine Versicherung auch unter 20,00 €. Neben einem Monatsabo desselben Anbieters gilt das erst ab dem Fünffachen seines Monatsbetrags.
Zwei Verträge beim selben Anbieter, etwa Kfz- und Haftpflichtversicherung, trennt der Abo-Finder an ihrem Betrag und, wo die Datei sie nennt, an Gläubiger-ID und Mandatsreferenz; jeder steht in einer eigenen Zeile. Bei allgemeinen Namen wie Versicherung oder Zeitung steht der Empfänger aus deiner Datei in der Liste. Ein Monatstakt mit mindestens 5 Abbuchungen und im Schnitt weniger als 29 Tagen Abstand gilt als „alle 4 Wochen“, mit 13 Abbuchungen im Jahr. Eine wöchentliche Lastschrift darf zwischen zwei Lieferungen bis zu 6 Wochen Abstand haben, etwa eine Kochbox mit Pausen; die Jahreskosten folgen dann den tatsächlichen Lieferungen. Bäckereien, Cafés, Kantinen, Restaurants, Kneipen, Kioske, Tankstellen, Supermärkte und Drogerien zählt er nie als regelmäßige Zahlung, auch wenn du dort oft gleich viel zahlst; die Liste folgt den Händlerkategorien der Kartenzahlungen (MCC). Was er als Steuer oder Gebühr wie Grundsteuer, Kita-Beitrag oder Rundfunkbeitrag erkennt, steht in der Liste, aber ohne Haken zum Abwählen, weil es nichts zu kündigen gibt; ebenso Zahlungen, die er als Zahlung an Gerichtsvollzieher, Jobcenter, Agentur für Arbeit und Familienkasse erkennt, und Pflichtbeiträge, die er an Kammern, die Künstlersozialkasse, Unfallkassen und Berufsgenossenschaften erkennt. Raten für Kredite, Leasing und Ratenkäufe, Zahlungen an Inkassounternehmen und Unterhalt erkennt er an Wörtern und Namen aus seinen Listen; was er so erkennt, steht ohne Haken da und zählt nicht in die Summe der abgewählten Zahlungen. Nicht jede Rate trägt ein solches Wort, darum steht bei Zahlungen unter „Sonstiges“, die er keinem bekannten Anbieter zuordnet, ein Hinweis am Haken, egal in welchem Rhythmus sie kommen. Was er als Altersvorsorge oder Krankenversicherung erkennt, steht ebenfalls ohne Haken da, und die Sparquote zählt Beiträge zur Altersvorsorge als Ausgaben. Eine Zeile eines Versicherers, die kein Produkt nennt, und die Kfz-Haftpflicht stehen mit einem Hinweis da, ebenso eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit, für die Arbeitskraft oder das Leben. Zahlungen in Strafsachen kannst du einblenden, aber nicht abhaken.
Buchungen, die etwas über Gesundheit, Glauben, eine Gewerkschaft, eine Partei, dein Liebesleben, eine Gewalterfahrung oder eine Strafsache verraten können, blendet der Abo-Finder aus, etwa Apotheken, Praxen, Suchtberatungen, Kirchengemeinden, Gewerkschaften, Parteien, Dating-Dienste, Frauenhäuser, Bewährungshilfe und Geldstrafen. Sie zählen in der Summe deiner Ausgaben mit, stehen aber in keiner Liste und auf keinem Bild; auf deinem Bildschirm kannst du sie einblenden.
Die 20-Jahres-Zahl ist der Endwert jährlicher Einzahlungen am Jahresende mit jährlichem Zins, dieselbe Rechnung wie im Finanzielle-Freiheit-Rechner. Voreingestellt ist dessen Annahme von 5 % Rendite nach Inflation, Kosten und Steuern. Zum Vergleich nennt Pfau (2010, auf Daten von Dimson, Marsh und Staunton) als geometrisches Mittel für deutsche Aktien 1900 bis 2008 real 2,80 % im Jahr und für US-Aktien 6,01 %; das sind Indexwerte vor Kosten und Steuern.
Was ein Abo über 20 Jahre kostet
Die Tabelle rechnet mit denselben Formeln wie der Abo-Finder: der Monatspreis mal zwölf, jedes Jahr am Jahresende angelegt.
| Im Monat | Im Jahr | 20 Jahre ohne Rendite | 20 Jahre zu 2,8 % | 20 Jahre zu 5 % | 20 Jahre zu 6,01 % |
|---|---|---|---|---|---|
| 4,99 € | 59,88 € | 1.198 € | 1.577 € | 1.980 € | 2.205 € |
| 9,99 € | 119,88 € | 2.398 € | 3.156 € | 3.964 € | 4.415 € |
| 14,99 € | 179,88 € | 3.598 € | 4.736 € | 5.948 € | 6.624 € |
| 24,99 € | 299,88 € | 5.998 € | 7.896 € | 9.916 € | 11.043 € |
Deine Daten
Der Abo-Finder schickt deine Datei nirgendwohin. Er liest sie in deinem Browser und wertet sie in einem abgeschotteten Rahmen aus, dessen Regel (default-src 'none') ihm jede Verbindung verbietet: keine Anfragen, keine Bilder, keine Schriften. Das steht im Quelltext dieser Seite. Ein solcher Rahmen könnte sich höchstens selbst auf eine andere Adresse umleiten; der Code dieser Seite tut das nicht, und unsere Prüfung sucht bei jedem Bau nach jedem Befehl dafür. Gespeichert wird nichts: kein Upload, kein Konto, kein Browser-Speicher. Du kannst es selbst prüfen: Lade die Seite, schalte das WLAN aus und wähle dann die Datei; die Auswertung funktioniert trotzdem. Außerdem zählt die Seite unter dem Dateifeld, wie viele Anfragen sie seit deiner Dateiauswahl gestellt hat.
Bilder zum Teilen, Kalendereinträge und Kündigungsschreiben entstehen ebenfalls auf deinem Gerät. In Bildern sind Beträge ausgeblendet, bis du sie einblendest; Namen von Personen und ausgeblendete Buchungen kommen nie hinein. Mit deiner Zustimmung im Cookie-Hinweis misst diese Website mit Google Analytics Seitenaufrufe und die Standard-Ereignisse von Google Analytics, etwa wie weit du scrollst und welche Links zu anderen Websites du anklickst. Aus dem Abo-Finder kommt dabei nichts an: Er sendet keine Ereignisse und nichts aus deiner Datei, und Klicks auf Links in seinem Bereich, etwa auf Kündigungsseiten, misst Google Analytics nicht.
Häufige Fragen
Wie finde ich heraus, welche Abos ich habe?
Am vollständigsten über deinen Kontoauszug: Jedes Abo, das von deinem Konto abgebucht wird, wiederholt sich dort im festen Abstand. Exportiere die Umsätze der letzten 13 Monate als CSV und öffne die Datei im Abo-Finder oben; du siehst jede regelmäßige Abbuchung, die der Abo-Finder erkennt, mit ihren Jahreskosten. Was über Apple, Google, PayPal oder eine Kreditkarte läuft, prüfst du zusätzlich dort, denn auf dem Konto steht dann oft nur der Name des Zahlungsdienstes oder eine Sammelabbuchung.
Wo finde ich meine Abos auf dem iPhone und im Play Store?
Auf dem iPhone: Tippe in den Einstellungen auf deinen Namen und dann auf „Abonnements“; im Web geht es über account.apple.com. Bei Android: Rufe auf dem Android-Gerät deine Abos bei Google Play auf; dort kündigst du auch. Beides sind die Wege, die Apple und Google selbst beschreiben. In Deutschland darfst du ein Apple-Abo über den Apple Support auch mit sofortiger Wirkung kündigen und bekommst den Rest anteilig zurück; bei Google Play geht das für bestimmte Abos, die seltener als monatlich abrechnen.
Warum sehe ich App-Store-Abos nicht einzeln auf dem Kontoauszug?
Weil nicht der Anbieter der App abbucht, sondern Apple oder Google. Auf dem Kontoauszug steht deshalb Apple oder Google als Empfänger, nicht die App. Der Abo-Finder erkennt solche Abbuchungen und zeigt sie als blinden Fleck; welche Abos dahinterstehen, sieht nur dein Apple- oder Google-Konto.
Wie finde ich Abos, die über PayPal laufen?
Bei PayPal gehst du zu den Einstellungen, klickst auf „Zahlungen“ und wählst „Zahlungen per Abbuchung“ oder „Abonnements und gespeicherte Unternehmen“; dort kannst du sie auch kündigen. Im Abo-Finder kannst du zusätzlich den CSV-Export deines PayPal-Kontos zusammen mit dem Kontoauszug öffnen; dann stehen für den Zeitraum, den der PayPal-Export abdeckt, die Händler hinter den PayPal-Abbuchungen in der Liste.
Wie weit zurück sollte ich meinen Kontoauszug prüfen?
13 Monate, wenn deine Bank es erlaubt. Monatsabos erkennt der Abo-Finder ab 3 Abbuchungen, Jahresabos erst, wenn sie zweimal auftauchen, also im Abstand von 355 bis 375 Tagen; ein einmal abgebuchtes Jahresabo zeigt er als mögliches Jahresabo. Manche Banken zeigen nur ein Jahr: Die Commerzbank schreibt: „Sie können Ihre Umsätze bis zu 12 Monate rückwirkend einsehen.“
Ist es sicher, den Kontoauszug von einer App oder einer KI auswerten zu lassen?
Das hängt davon ab, wohin deine Daten gehen. Eine App mit Bank-Login liest dein Konto laufend über eine Schnittstelle, ein KI-Chat bekommt die ganze Datei auf seinen Server. Beides kann eine bewusste Entscheidung sein, nur mit anderen Bedingungen. Hier bleibt die Datei auf deinem Gerät: Die Auswertung läuft in deinem Browser in einem abgeschotteten Rahmen, der nichts laden und nichts senden darf, und die Seite zeigt dir, wie viele Anfragen sie seit deiner Dateiauswahl gestellt hat.
Wie kündige ich ein Abo, und was ist der Kündigungsbutton?
Meist dort, wo du es abgeschlossen hast: im Kundenkonto des Anbieters, im App Store oder bei PayPal. Für laufende, kostenpflichtige Verträge, die man auf einer Website abschließen kann, schreibt § 312k BGB einen Kündigungsbutton vor; im Gesetz heißt es: „Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass der Verbraucher auf der Webseite eine Erklärung zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung eines auf der Webseite abschließbaren Vertrags nach Absatz 1 Satz 1 über eine Kündigungsschaltfläche abgeben kann.“ Beschriftet sein muss er mit „Verträge hier kündigen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung. Fehlt er, darfst du jederzeit und ohne Frist kündigen. Für Versicherungen und andere Finanzdienstleistungen gilt die Pflicht nicht. Das ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung für deinen Vertrag.
Kann ich eine Lastschrift zurückholen, wenn ich ein Abo nicht mehr will?
Eine SEPA-Lastschrift, die du erlaubt hast, kannst du innerhalb von acht Wochen nach der Abbuchung bei deiner Bank zurückgeben, ohne Gründe zu nennen; das Geld kommt dann zurück. Der Vertrag endet dadurch aber nicht: Was du schuldest, fordert der Anbieter auf anderem Weg ein, oft mit Kosten. Kündige deshalb zuerst. Willst du künftige Lastschriften eines Anbieters verhindern, richtet deine Bank eine Lastschriftsperre ein.
Quellen
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- ING: Hilfe zum Internetbanking (Umsatzanzeige und Export). Quelle, abgerufen am 21. Oktober 2026.
- Commerzbank: Wie kann ich meine Umsätze exportieren? Quelle, abgerufen am 21. Oktober 2026.
- Postbank: Umsätze als CSV exportieren. Quelle, abgerufen am 21. Oktober 2026.
- Deutsche Bank: Ihr neues Banking (Anmeldung mit der Postbank-ID). Quelle, abgerufen am 21. Oktober 2026.
- N26 Support: Kontoauszug herunterladen. Quelle, abgerufen am 21. Oktober 2026.
- Revolut Hilfe: Kontoauszug für ein bestimmtes Währungskonto. Quelle, abgerufen am 21. Oktober 2026.
- PayPal Hilfe: Wie kann ich Kontoauszüge und Berichte anzeigen und herunterladen? Quelle, abgerufen am 21. Oktober 2026.
- DKB: Was kann die DKB-App und wie halte ich sie aktuell? (Versionshinweise). Quelle, abgerufen am 21. Oktober 2026.
- Apple Support: Ein Abonnement von Apple kündigen (118428). Quelle, abgerufen am 21. Oktober 2026.
- Google Play-Hilfe: Abo bei Google Play kündigen. Quelle, abgerufen am 21. Oktober 2026.
- PayPal Hilfe: Was ist eine Zahlung per Abbuchung und wie aktualisiere oder kündige ich sie? Quelle, abgerufen am 21. Oktober 2026.
- Bundesnetzagentur: Drittanbieter und Abo-Fallen. Quelle, abgerufen am 21. Oktober 2026.
- Sparkasse: Kreditkarten (Abrechnung). Quelle, abgerufen am 21. Oktober 2026.
- § 312k BGB, Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr (gesetze-im-internet.de). Quelle, abgerufen am 21. Oktober 2026.
- Deutsche Bahn: Deutschland-Ticket, Preis 58 Euro, ab 1. Januar 2026 63 Euro (Archivkopie vom 30. November 2025). Quelle, abgerufen am 23. Oktober 2026.
- Wade D. Pfau (2010): An International Perspective on Safe Withdrawal Rates from Retirement Savings, Table 1 auf Seite 11 (reale Aktienrenditen 1900 bis 2008 als geometrisches Mittel, Daten von Dimson, Marsh und Staunton). Quelle, abgerufen am 21. Oktober 2026.
- Dateiformate der Banken: Importer-Code und Beispieldateien aus Open-Source-Projekten (bank2ynab, Firefly III, beancount-Importer, BananaAccounting, ofxstatement, ynab-bank-imports, buchhaltung, hledger), in unserer Prüfdatei je Bank auf einen festen Stand oder eine Diskussion verlinkt und archiviert. Quelle, abgerufen am 21. Oktober 2026.
- greggles/mcc-codes: öffentliche Liste der Händlerkategorien von Kartenzahlungen (Merchant Category Codes) mit den Beschreibungen von IRS und USDA; Grundlage der Liste von Alltagsorten, die nie als regelmäßige Zahlung zählen. Quelle, abgerufen am 25. Oktober 2026.
- § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz, Begriff der Rechtsdienstleistung und der Inkassodienstleistung (gesetze-im-internet.de). Quelle, abgerufen am 25. Oktober 2026.
- § 488 BGB, Pflichten beim Darlehensvertrag (gesetze-im-internet.de). Quelle, abgerufen am 25. Oktober 2026.
- § 498 BGB, Gesamtfälligstellung bei Teilzahlungsdarlehen (gesetze-im-internet.de). Quelle, abgerufen am 25. Oktober 2026.
- § 506 BGB, Zahlungsaufschub und sonstige Finanzierungshilfe, etwa Leasing und Teilzahlungsgeschäfte (gesetze-im-internet.de). Quelle, abgerufen am 25. Oktober 2026.
- § 1601 BGB, Unterhaltsverpflichtete (gesetze-im-internet.de). Quelle, abgerufen am 25. Oktober 2026.
- § 1612 BGB, Art der Unterhaltsgewährung (gesetze-im-internet.de). Quelle, abgerufen am 25. Oktober 2026.
- Kreditbankenverband: Mitgliedsbanken, spezialisiert auf Konsumfinanzierung und Kfz-Finanzdienstleistungen; Grundlage der Namen von Kreditbanken, an denen der Abo-Finder Raten erkennt. Quelle, abgerufen am 25. Oktober 2026.
- BDIU: Liste der Inkassounternehmen im Verband; Grundlage der Inkassonamen, an denen der Abo-Finder Zahlungen an Inkassounternehmen erkennt. Quelle, abgerufen am 25. Oktober 2026.
- Bayerische Justiz: die Landesjustizkasse Bamberg nimmt die Zahlungen für Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten an, darunter Geldstrafen und Gerichtskosten. Quelle, abgerufen am 25. Oktober 2026.
- Audi Bank: Impressum; die Audi Bank ist eine Zweigniederlassung der Volkswagen Bank GmbH. Quelle, abgerufen am 25. Oktober 2026.
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- CUPRA SEAT Deutschland: Impressum und rechtliche Hinweise; nennt die SEAT Bank, Zweigniederlassung der Volkswagen Bank GmbH. Quelle, abgerufen am 25. Oktober 2026.
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- § 70 Einkommensteuergesetz, Kindergeld durch die Familienkassen (gesetze-im-internet.de). Quelle, abgerufen am 25. Oktober 2026.
- § 50 SGB X, Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen (gesetze-im-internet.de). Quelle, abgerufen am 25. Oktober 2026.
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- § 193 Versicherungsvertragsgesetz, Pflicht zur Krankenversicherung (gesetze-im-internet.de). Quelle, abgerufen am 25. Oktober 2026.
- § 205 Versicherungsvertragsgesetz, Kündigung einer Krankenversicherung (gesetze-im-internet.de). Quelle, abgerufen am 25. Oktober 2026.
- § 19 Versicherungsvertragsgesetz, Anzeigepflicht vor Vertragsschluss (gesetze-im-internet.de). Quelle, abgerufen am 25. Oktober 2026.
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- mediaFinanz: Impressum; ein registrierter Inkassodienstleister. Quelle, abgerufen am 25. Oktober 2026.
- KSP Rechtsanwälte: Inkasso mit anwaltlicher Beitreibung. Quelle, abgerufen am 25. Oktober 2026.
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- Volksbanken Raiffeisenbanken: FAQs zum Online-Banking (Umsatzanzeige). Quelle, abgerufen am 23. Oktober 2026.
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- Apple Support: Informationen zum Kündigen von Abonnements in Deutschland, Israel, Südafrika und der Türkei. Quelle, abgerufen am 23. Oktober 2026.
- § 675x BGB, Erstattung bei Lastschriften (gesetze-im-internet.de). Quelle, abgerufen am 23. Oktober 2026.
- BaFin: Überweisungen & Lastschriften (Widerspruch und Lastschriftsperre). Quelle, abgerufen am 23. Oktober 2026.
- Bundesportal: Schulden; Beratung (Leistungsbeschreibung des Freistaats Bayern). Quelle, abgerufen am 23. Oktober 2026.
- Statistisches Bundesamt: Schuldnerberatungsatlas. Quelle, abgerufen am 23. Oktober 2026.
- Verbraucherzentrale: Schuldnerberatungen, so erkennen Sie unseriöse Angebote. Quelle, abgerufen am 23. Oktober 2026.
- Sparkasse: Digitales Haushaltsbuch, Finanzplaner. Quelle, abgerufen am 23. Oktober 2026.
- Finanzguru: Startseite und häufige Fragen (Preise). Quelle, abgerufen am 23. Oktober 2026.
- § 312 BGB, Anwendungsbereich und Begriff der Finanzdienstleistungen (gesetze-im-internet.de). Quelle, abgerufen am 23. Oktober 2026.
- § 309 BGB, Klauselverbote, Nr. 13 Form von Anzeigen und Erklärungen (gesetze-im-internet.de). Quelle, abgerufen am 21. Oktober 2026.
- § 93 Einkommensteuergesetz, schädliche Verwendung von gefördertem Altersvorsorgevermögen (gesetze-im-internet.de). Quelle, abgerufen am 25. Oktober 2026.
- Verbraucherzentrale: Einschreiben, der Brief fürs Wichtige (Zugangsnachweis bei Kündigungen). Quelle, abgerufen am 25. Oktober 2026.
- Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung (PDF). Quelle, abgerufen am 25. Oktober 2026.
Veröffentlicht am 1. November 2026
Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle medizinische, rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung. Der Abo-Finder rechnet mit den Buchungen in deiner Datei und mit Annahmen, die du siehst und änderst. Gedacht ist er für Erwachsene.
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