In Arbeitszeugnis-Formulierungen steckt eine Note: „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ heißt sehr gut, „zu unserer vollen Zufriedenheit“ ist für das Bundesarbeitsgericht die Mitte der Skala. Hier steht Stufe für Stufe, welche Lesart ein Gericht bestätigt hat und welche nur aus Ratgebern stammt, dazu die Regeln zu Geheimcodes, Beweislast und dem elektronischen Zeugnis seit 2025.
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Ein Arbeitszeugnis muss in erster Linie wahr sein. Wohlwollend muss es auch sein, aber nur im Rahmen der Wahrheit1. Aus diesem Spannungsverhältnis ist die Zeugnissprache entstanden2: Die Note steckt in Standardformeln, und die klingen fast immer freundlich. Wer die Formeln nicht kennt, hält „zu unserer vollen Zufriedenheit“ leicht für ein Lob. Für das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist es die Mitte der Skala1.
Diese Seite übersetzt die Formeln und zeigt bei jeder Stufe, wer sie so liest: das BAG, ein Landesarbeitsgericht (LAG) oder nur ein IHK-Ratgeber. Unsere Haltung: Miss dein Zeugnis an der Zeugnispraxis, nicht an Schulnoten. Rechtlich ist „zu unserer vollen Zufriedenheit“ die Mitte, neben vielen guten Zeugnissen wirkt es aber schwächer als ein „befriedigend“ im Schulzeugnis (zum Abschnitt mit den Zahlen). Alles hier bezieht sich auf deutsches Recht, nicht auf österreichisches oder schweizerisches.
Arbeitszeugnis entschlüsseln: welche Formulierung welche Note bedeutet
Das BAG liest das Gesamturteil zur Leistung auf einer Skala wie bei Schulnoten. Verstärkende oder abschwächende Zusätze ergeben Stufen von „sehr gut“ bis „mangelhaft“1; die Tabelle des LAG Hamm von 2000 und die IHK München führen darunter noch eine weitere Stufe3,4. „Zufrieden“ beschreibt dabei nicht die Gefühlslage des Arbeitgebers. Gemessen wird deine Arbeit an dem, was man von jemandem mit vergleichbarer Aufgabe üblicherweise erwartet1. Welche Formel welche Note bedeutet, ist allerdings unterschiedlich gut belegt:
Welche Formulierung welche Note bedeutet und wer das so liest (die letzten beiden Zeilen stammen aus verschiedenen Skalen)| Formulierung im Zeugnis | Note | Wer das so liest |
|---|
| „stets“ (oder „immer“, „jederzeit“) „zu unserer vollsten Zufriedenheit“ | sehr gut | BAG („stets“)1, LAG Hamm (2000)3, IHK Dresden2, IHK München4 |
| „stets“ (oder „immer“, „durchgehend“, „jederzeit“) „zu unserer vollen Zufriedenheit“ | gut | BAG („stets“, „immer“, „durchgehend“)1, LAG Hamm (2000) und IHK München („stets“, „immer“, „jederzeit“)3,4, IHK Dresden (nur „stets“)2 |
| „zu unserer vollsten Zufriedenheit“ ohne „stets“, „immer“ oder „jederzeit“ | gut oder sehr gut (Anm. A) | IHK-Ratgeber, uneinig |
| „zu unserer vollen Zufriedenheit“ | befriedigend, die Mitte (Anm. B) | BAG1, IHK Dresden2, IHK München4; LAG Hamm (2000): etwas besser3 |
| „stets zu unserer Zufriedenheit“ | befriedigend | BAG1, LAG Hamm (2000)3 |
| „zu unserer Zufriedenheit“ | ausreichend (Anm. C) | LAG Hamm (2000)3, IHK München4, IHK Dresden2 |
| „im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“ | mangelhaft | LAG Hamm (2000)3, IHK München4 |
| „hat sich bemüht, die Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen“ | ungenügend, unterste Note der IHK München (Anm. D) | IHK München4 |
| „zu unserer Zufriedenheit zu erledigen versucht“ | unzureichend, unterste Stufe des LAG Hamm (2000) | LAG Hamm (2000)3 |
Anmerkungen zur Tabelle:
- A: Die IHK-Ratgeber sind uneinig: Die IHK Dresden liest die Formel als gut, die IHK München als sehr gut2,4. Das BAG verband 2005 „vollste“ Zufriedenheit mit einer sehr guten Leistung, ohne auf „stets“ einzugehen5.
- B: Für das BAG ist die Formel die Mitte der Skala, egal ob man mit einer fünf- oder sechsstufigen Skala rechnet1. Es erwähnt selbst die Lesart „voll befriedigend“ und stufte die Formel 2003 als „befriedigend/voll befriedigend“ ein1,6. Die IHK Dresden und die IHK München führen sie als befriedigend2,4. Die 4. Kammer des LAG Hamm sah sie 2000 leicht über dem Durchschnitt, als „vollbefriedigend“3.
- C: Das BAG las „Zufriedenheit“ 1976 als befriedigend, die Instanzgerichte überwiegend als ausreichend, so das LAG Hamm 20027.
- D: Das BAG liest „bemüht“ als Tadel, wenn das Zeugnis über den Erfolg schweigt, und ordnet keine Note zu8. Auch das LAG Hamm sah darin 2000 einen Tadel3.
Selbst zugeordnet hat das BAG nur die Stufen sehr gut, gut und befriedigend1. Die unteren Stufen stammen aus IHK-Ratgebern, aus Instanzgerichten (Anm. C) und aus einer Tabelle, die die 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm im Jahr 2000 nach eigenen Worten seit 1992 zugrunde legte. Welche der leicht abweichenden Auswertungen in Zeugnisratgebern richtig ist, sei „letztlich mehr Geschmackssache als Rechtsfrage“, schrieb diese Kammer3. Es ist dieselbe Kammer des LAG Hamm, deren Deutung von „kennen gelernt“ als Geheimcode das BAG 2011 eine vereinzelte Rechtsansicht nannte, die sich nicht durchgesetzt hat8.
Für Einzelbewertungen wie Fachwissen oder Arbeitsweise haben wir keine gerichtlich belegte Skala gefunden. Sie müssen aber zur Gesamtnote passen, denn das Zeugnis darf nicht in sich widersprüchlich sein6. Eine bessere Gesamtnote folgt daraus nur, wenn die Einzelbewertungen zwingend darauf schließen lassen; ein gelegentliches „gut“ reichte dem BAG 2003 nicht6.
Was bedeutet „stets“ im Arbeitszeugnis?
„Stets“ und „immer“ sind in der Zeugnissprache keine Füllwörter. Sie bedeuten nach dem BAG ein „Mehr“ gegenüber dem, was man üblicherweise erwarten konnte, heißen aber nicht, dass dir im ganzen Arbeitsverhältnis nie ein Fehler passiert ist1. Ein einzelner Fehler schließt das „stets“ also nicht automatisch aus. Dafür entscheidet das Wort über die Note: „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ ist gut, „zu unserer vollen Zufriedenheit“ nur befriedigend1. Diese Wirkung haben nach dem BAG „stets“, „immer“ und „durchgehend“. Das LAG Hamm zählte 2000 und 2002 auch „jederzeit“ dazu, und die IHK München führt das Wort für gut und sehr gut3,4,7.
Wie wird das Verhalten bewertet, und was sagt die Schlussformel?
Ein qualifiziertes Zeugnis bewertet neben der Leistung dein Verhalten: vor allem, wie du mit Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen umgegangen bist und wie du dich in die Abläufe eingefügt hast9. Auch dafür gibt es eine Stufenleiter, und an der Spitze sind sich die Quellen nicht einig:
Verhalten: wie das LAG Hamm 2000 und die IHK München die Formeln einstufen (die unteren Zeilen stammen aus verschiedenen Skalen)| Formel im Verhaltenssatz | LAG Hamm, 20003 | IHK München4 |
|---|
| „war stets sehr vorbildlich“ | nicht genannt | Note 1 (sehr gut) |
| „war stets vorbildlich“ | sehr gut | Note 2 (gut) |
| „war vorbildlich“ | gut | nicht genannt |
| „war stets einwandfrei“ | vollbefriedigend | nicht genannt |
| „war einwandfrei“ oder „korrekt“3 | befriedigend | Note 3 (befriedigend), nur „einwandfrei“ |
| „war ohne Tadel“ | ausreichend | nicht genannt |
| „gab zu keiner Klage Anlass“ | mangelhaft | ähnlich, als Note 4 (ausreichend): „gab zu keinen Beanstandungen Anlass“ |
| „war insgesamt angemessen“ | nicht genannt | Note 5 (mangelhaft) |
| „bemühte sich um ein gutes Verhältnis …“ | nicht genannt | Note 6 (ungenügend) |
| „über … ist uns nichts Nachteiliges bekannt geworden“ | unzureichend | nicht genannt |
Zu „stets einwandfrei“ schrieb das BAG 2005, die Formel werde „üblicherweise als überdurchschnittlich eingestuft“5.
Wichtiger als die zusammenfassende Formel war für die 4. Kammer des LAG Hamm im Jahr 2000 meist, ob alle Gruppen genannt werden, mit denen du zu tun hattest (Vorgesetzte, Kollegen und, wo es sie gab, unterstellte Mitarbeiter und Kunden), oder ob eine Lücke Schwierigkeiten andeutet3. Forschende der Universität Erlangen-Nürnberg haben 800 Zeugnisse ausgewertet (Sende, Moser und Galais, 2018). Laut der Zusammenfassung ihrer Studie gibt es Hinweise, dass Arbeitgeber die Reihenfolge von Vorgesetzten und Kollegen ändern und bestimmte Bestandteile weglassen, um bewusst ein negatives Urteil zu vermitteln10.
Dank, Bedauern und gute Wünsche am Schluss muss dir in aller Regel niemand schreiben. Das BAG hat 2012 entschieden, dass solche persönlichen Empfindungen nicht zum nötigen Inhalt eines Zeugnisses gehören11, und hat daran 2022 uneingeschränkt festgehalten12: Es gibt weder einen Anspruch auf eine solche Schlussformel noch eine Pflicht des Arbeitgebers12. Offen gelassen hat das BAG 2022 nur, ob das auch gilt, wenn der Arbeitgeber solche Schlussformeln in seinen Zeugnissen sonst standardmäßig verwendet12. Gefällt dir eine vorhandene Schlussformel nicht, kannst du keine bessere verlangen, nur ein Zeugnis ganz ohne11.
Das LAG Hamm verlangte im Jahr 2000, dass eine verwendete Schlussformel zu den Noten passt, und druckte eine siebenstufige Skala der Zukunftswünsche ab: von „weiterhin recht viel Erfolg“ auf dem „Berufs- und Lebensweg“ (sehr gut) bis „für die Zukunft alles nur erdenklich Gute“ (unzulänglich); ein bloßes „alles Gute“ stand dort für ausreichend3. Solche Abstufungen seien aber „noch nicht allgemein bekannt und üblich“, schrieb das Gericht selbst3.
2012 ging es vor dem BAG um ein Zeugnis mit überdurchschnittlicher Beurteilung, das mit „Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute“ endete11. Eine Pflicht, überhaupt auf die Gesamtnote abgestimmte Schlusssätze zu formulieren, sah das Gericht nicht11. Ob ein unpassender Schlusssatz ein verbotenes Geheimzeichen ist, ließ es offen; streichen lassen kannst du ihn so oder so11. Die Regel, dass ein Zeugnis nicht schweigen darf, wo Lob erwartet wird, gilt für Schlusssätze nicht, auch wenn einem Schlusssatz ein vermeintlich üblicher Teil fehlt11. Fehlender Dank lasse eher Rückschlüsse auf den Verfasser zu als auf dich, so das BAG11.
Gibt es Geheimcodes im Arbeitszeugnis?
Ein Zeugnis muss klar und verständlich sein und darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die etwas anderes aussagen sollen, als Wortlaut und äußere Form zeigen (§ 109 Abs. 2 GewO)13. Maßstab ist die Sicht eines objektiven Arbeitgebers mit Berufs- und Branchenkenntnis8.
Viele Listen in Büchern und im Netz gehen weiter und übersetzen harmlose Sätze in versteckte Kritik. Das BAG hat 2011 einen solchen Fall entschieden: Ein Arbeitgeber hatte geschrieben, man habe den Kläger als sehr interessierten und hochmotivierten Mitarbeiter „kennen gelernt“. Das ist kein Geheimcode8. Für eine allgemein verschlüsselte Bedeutung von „kennen gelernt“ gebe es keine empirisch-statistischen Belege, und die sogenannten Übersetzungslisten gäben Beispiele aus der Rechtsprechung überwiegend „völlig isoliert und zusammenhangslos“ wieder8.
Es gibt aber Formulierungen, die Gerichte tatsächlich als Kritik lesen:
- „Bemüht“ ohne Erfolg: Schweigt das Zeugnis dazu, ob das Bemühen Erfolg hatte, ist das nach dem BAG ein Tadel8. Eine andere Formulierung kannst du nur verlangen, wenn die Bewertung nicht stimmt8. Dann geht es um die Note.
- Das Angebot zur Rückfrage: Den Satz, man stehe „jedem zukünftigen Arbeitgeber“ für „Nachfragen“ zur Qualität der Arbeit zur Verfügung, las das Arbeitsgericht Herford 2009 als verschlüsselte Aufforderung, der Note nicht zu trauen, und ließ ihn streichen14. Das Urteil stammt aus der ersten Instanz und ist kein Grundsatzurteil.
- Auslassungen: Wo ein verständiger Leser eine positive Hervorhebung erwartet, darf das Zeugnis nicht schweigen9,11. Fehlt eine Aussage, die in deinem Berufskreis üblich ist und auf dich zutrifft, und könnte ihr Fehlen dir bei Bewerbungen schaden, kannst du eine Ergänzung verlangen1,6,11.
Dieselbe Erlanger Studie spricht dagegen, alle Zeugnistechniken als Folklore abzutun. Laut ihrer Zusammenfassung wurden die meisten Techniken aus der Ratgeberliteratur in nennenswertem Umfang und gezielt eingesetzt, und kürzere Zeugnisse fielen negativer aus10. Den Volltext mit den Zahlen konnten wir nicht prüfen. Unsere Lesart: Ein einzelnes Wort ist selten ein verbotener Code, es zählt der Zusammenhang. Selbst „bemüht“ liest das BAG erst dann als Tadel, wenn das Zeugnis zum Erfolg schweigt8. Verdächtig sind Muster wie Knappheit, Lücken und eine ungewöhnliche Reihenfolge.
Wer muss vor Gericht was beweisen?
Das Gesetz gibt dir keinen Anspruch auf ein „gutes“ oder „sehr gutes“ Zeugnis, sondern auf ein leistungsgerechtes1. Hat deine Leistung ein „gut“ verdient, kannst du diese Note aber verlangen und durchsetzen6. Der Arbeitgeber hat bei der Bewertung allerdings einen Beurteilungsspielraum, den Gerichte nur eingeschränkt prüfen. Überschritten ist er etwa, wenn sich der Arbeitgeber erkennbar von sachfremden Motiven leiten lässt1,6. Vor Gericht teilt das BAG die Beweislast an der Mitte der Skala: Steht im Zeugnis „zu unserer vollen Zufriedenheit“, musst du die Tatsachen vortragen und beweisen, die eine bessere Note rechtfertigen sollen1. Bescheinigt dir der Arbeitgeber eine unterdurchschnittliche Leistung, trägt er die Beweislast6.
Gute Noten sind in Zeugnissen offenbar weit verbreitet. In seinem Urteil von 2014 befasst sich das BAG mit einer Studie der Universität Erlangen-Nürnberg, auf die sich die Vorinstanz gestützt hatte. Diese Studie wertete 802 anonymisierte Zeugnisse aus, die Beschäftigte der Manpower GmbH & Co. KG von früheren Arbeitgebern bekommen hatten1. Ob es dieselben Zeugnisse sind, die Sende, Moser und Galais 2018 auswerteten (800 Zeugnisse), ist nicht belegt10.
Das Gericht zitiert einen Fachaufsatz von Düwell und Dahl aus dem Jahr 2011 mit dem Satz, bei 86,6 Prozent (sehr) guten Leistungsbeurteilungen lasse sich einem Zeugnis nichts mehr über die tatsächliche Leistungsfähigkeit entnehmen1. Es betont aber auch: Solche Studien sind weder Sachverständigengutachten noch amtliche Statistiken, und aus Gesundheit und Pflege, der Branche der beklagten Arbeitgeberin, stammten nur etwa 13 der 802 Zeugnisse1. Auf die Beweislast hat die Häufigkeit guter Noten keinen unmittelbaren Einfluss1. Laut der Zusammenfassung der Studie von 2018 fallen Zeugnisse trotz des Trends zu besseren Noten nicht unterschiedslos positiv aus10.
Schon 2003 schrieb das BAG, dass Zeugnisse bei einer Fülle von Bewerbungen oft nur „diagonal“ überflogen werden und der Blick auf die Gesamtnote geht. Deren Formulierung könne deshalb den Ausschlag geben, ob jemand zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird6.
Steht in deinem Zeugnis „zu unserer vollen Zufriedenheit“ und kannst du bessere Leistungen belegen, verlange schriftlich „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“. Hilfreich kann eine Sonderzahlung über den Vertrag hinaus sein: Nach dem BAG könnte sie dafür sprechen, dass auch dein Arbeitgeber fand, du hättest besondere Anerkennung verdient1. Dass gute Noten verbreitet sind, gibt dir aber keinen Anspruch auf eine Gefälligkeitsnote. Gesamtnoten, die der Leistung nicht entsprechen, sind nach dem BAG unwahr und damit gesetzeswidrig1, und dein Arbeitgeber muss sich einer solchen Übung nicht anschließen1.
Arbeitszeugnis prüfen: die Checkliste
Diese Punkte kannst du selbst prüfen, bevor du über die Note streitest:
- Unterschrift: Ein Zeugnis auf Papier muss unterschrieben sein15, ein elektronisches trägt stattdessen den Namen des Ausstellers und seine qualifizierte elektronische Signatur13,16. Wer für den Arbeitgeber zeichnet, muss ranghöher sein als du15. Funktion und Vertretungsverhältnis müssen erkennbar sein15; steht ein Name maschinenschriftlich darunter, muss genau diese Person unterschreiben17.
- Briefkopf: Nutzt dein Arbeitgeber Geschäftspapier, gehört das Zeugnis darauf, so die IHK Dresden2.
- Tätigkeiten: Sie müssen vollständig und genau beschrieben sein, so dass sich ein Dritter ein klares Bild machen kann9.
- Fließtext: Eine Bewertung als Tabelle wie im Schulzeugnis erfüllt den Anspruch in der Regel nicht9. Auch die äußere Form muss dem entsprechen, was im Geschäftsleben üblich ist17.
- Knicke: Dein Arbeitgeber darf das Zeugnis zweimal falten, damit es in einen üblichen Geschäftsumschlag passt, wenn es kopierfähig bleibt und die Knicke auf Kopien nicht zu sehen sind17.
- Austrittsgrund: Warum du gegangen bist, gehört nach der IHK München nur auf deinen Wunsch ins Zeugnis4.
- Elternzeit: Erwähnt werden darf sie nur, wenn sie eine wesentliche Unterbrechung deiner Beschäftigung war18.
- Einzelne Vorfälle: Einmalige Ereignisse, die für dich nicht typisch sind, gehören nicht hinein5.
- Verhalten: Gab es keinerlei Anlass zu Beanstandungen, muss sich das im Text zeigen, etwa mit Wörtern wie „immer“, „durchweg“ oder „ausnahmslos“5. Achte darauf, dass Vorgesetzte und Kollegen genannt sind9.
- Datum: Nach einer Berichtigung trägt das neue Zeugnis das Datum des ursprünglichen, wenn die Verzögerung nicht an dir lag, so die IHK Dresden2.
- Lücken: Fehlt ein Merkmal, das in deinem Beruf üblicherweise ausdrücklich bescheinigt wird, obwohl es auf dich zutrifft, und könnte dir das bei Bewerbungen schaden, verlange eine Ergänzung1,6,11.
- Elektronisch: Seit dem 1. Januar 2025 darf das Zeugnis elektronisch erteilt werden, aber nur mit deiner Einwilligung2,13, mit dem Namen des Ausstellers und seiner qualifizierten elektronischen Signatur16. Ein eingescanntes PDF per E-Mail erfüllt das nach unserer Lesart nicht.
Schlechtes Arbeitszeugnis: was tun?
So gehst du vor: Schreib deinem Arbeitgeber, welche Sätze du beanstandest, verlange ein neues Zeugnis und behalte eine Kopie. Einen bestimmten Wortlaut kannst du nicht verlangen, solange das Zeugnis allgemein verständlich ist und nichts Falsches enthält8. Falsch ist aber auch eine unzutreffende Gesamtnote, denn auch die Note muss wahr sein. Eine verdiente Note kannst du deshalb durchsetzen. Bei der Einschätzung deiner Leistung behält der Arbeitgeber allerdings einen Beurteilungsspielraum6. Lenkt der Arbeitgeber nicht ein, kannst du die Berichtigung oder Ergänzung vor Gericht verlangen6.
An das, was er dir schon bescheinigt hat, ist der Arbeitgeber dabei grundsätzlich gebunden5. Stellt er nach einer berechtigten Beanstandung ein neues Zeugnis aus, darf er dein Verhalten nicht schlechter bewerten als vorher, wenn keine neuen Umstände das rechtfertigen5. Hat er im Zwischenzeugnis „vollste“ Zufriedenheit bescheinigt und will das Wort nur aus sprachlichen Gründen nicht wiederholen, muss er die sehr gute Leistung mit anderen Worten bescheinigen5.
Warte nicht zu lange. Der Anspruch verjährt nach der regelmäßigen Frist von drei Jahren19, die erst mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem er entstanden ist20. Die IHK Dresden lässt die Frist mit dem Schluss des Jahres beginnen, in dem du ausscheidest. Dann endet die Frist mit Ablauf des dritten vollen Kalenderjahres nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses2.
Ausschlussfristen aus Tarifverträgen oder aus deinem Arbeitsvertrag können den Zeugnisanspruch nach der IHK Dresden außerdem verkürzen2; für tarifliche Fristen hat das BAG das 2005 bestätigt15. In jenem Fall galt der BAT, ein Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes. Nach dessen § 70 mussten Ansprüche binnen sechs Monaten schriftlich geltend gemacht werden15. Dafür genügte es nach dem BAG, das Zeugnis innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt schriftlich zu beanstanden und ein neues zu verlangen15. Prüfe im Wortlaut deiner Klausel, ob sie mehr verlangt, etwa eine Klage binnen einer weiteren Frist.
Der Anspruch kann außerdem verwirken, wenn du ihn lange nicht geltend machst, dein Arbeitgeber deshalb darauf vertrauen darf, dass du es nicht mehr tust, und ihm die Erfüllung nicht mehr zuzumuten ist. Eine feste Frist dafür nennt das BAG nicht, es kommt auf alle Umstände des Falls an15. Geht es um die Note, lohnt sich Rat von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder von deiner Gewerkschaft, schon wegen möglicher Ausschlussfristen.
Häufige Fragen
Was ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, was ein einfaches?
Das qualifizierte Zeugnis nennt Art und Dauer deiner Tätigkeit und bewertet zusätzlich Leistung und Verhalten, das einfache nennt nur Art und Dauer. Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis hast du, wenn dein Arbeitsverhältnis endet. Das qualifizierte bekommst du, wenn du es verlangst13. Erfüllen kann der Arbeitgeber deinen Anspruch erst, wenn du gewählt hast, welche Art du willst, so die IHK Dresden2. Sag also ausdrücklich, dass du ein qualifiziertes Zeugnis möchtest.
Habe ich Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?
Ja, wenn du einen triftigen Grund hast. Als mögliche Gründe nannte das LAG Hamm 2007 einen Wechsel des Vorgesetzten, eine Versetzung oder eine Kündigung mit längerer Kündigungsfrist21. Streitest du über eine Kündigung, kannst du nach demselben Urteil wählen, ob du ein Zwischen- oder ein Endzeugnis verlangst. Hast du auf dein Verlangen schon ein Endzeugnis bekommen, fehlt nach dem LAG Hamm der Grund für ein Zwischenzeugnis, bis rechtskräftig feststeht, dass die Kündigung dein Arbeitsverhältnis nicht beendet hat21. Im Gesetz steht das Zwischenzeugnis nicht; der Anspruch folgt ausnahmsweise aus Nebenpflichten des Arbeitsvertrags21. An den Inhalt eines erteilten Zeugnisses ist der Arbeitgeber grundsätzlich gebunden, auch beim Endzeugnis5. Abrücken darf er davon nur, wenn ihm nachträglich Umstände bekannt werden, die eine andere Beurteilung rechtfertigen, so das BAG 20055. Das Endzeugnis bewertet aber das ganze Arbeitsverhältnis21. Für die Zeit nach dem Zwischenzeugnis kann es deshalb nach unserer Lesart anders ausfallen.
Darf mein Arbeitgeber das Zeugnis elektronisch ausstellen?
Ja, seit dem 1. Januar 2025, aber nur mit deiner Einwilligung2,13. Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz hat die elektronische Form für Arbeitszeugnisse zugelassen22. Elektronisch heißt: mit dem Namen des Ausstellers und seiner qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126a BGB)16. Ein berichtigtes Zeugnis muss nach der IHK Dresden das Datum des ursprünglichen tragen, wenn die Verzögerung nicht an dir lag2. Weil die Signatur das echte Datum zeigt, muss ein solches Zeugnis nach der Gesetzesbegründung in Schriftform, also auf Papier, ausgestellt werden2,23.
Muss mir der Arbeitgeber das Zeugnis schicken?
In der Regel nicht: Er muss es im Betrieb zum Abholen bereithalten17. Im Einzelfall kann er in deinem Interesse aber verpflichtet sein, es zu schicken17. Bist du weggezogen, bitte schriftlich um Zusendung und nenne deine neue Adresse.
Wie schnell muss der Arbeitgeber das Zeugnis ausstellen?
Eine feste Frist nennt das Gesetz nicht13. Das Endzeugnis kannst du aber schon verlangen, wenn dein Arbeitsverhältnis zu Ende geht, etwa nach einer Kündigung, und nicht erst nach deinem letzten Arbeitstag. Der Arbeitgeber darf es auch nicht mit dem Hinweis verweigern, über eine Kündigung sei noch nicht rechtskräftig entschieden, so das LAG Hamm 2007 im Anschluss an das BAG21. Die IHK Dresden empfiehlt, das Zeugnis innerhalb eines Monats zu erstellen, nachdem du es verlangt hast oder ausgeschieden bist2. Stellt dein Arbeitgeber das Zeugnis schuldhaft zu spät aus, können dir Schadensersatzansprüche zustehen6.
Wie schlecht darf ein Arbeitszeugnis sein?
Eine Mindestnote sieht das Gesetz nicht vor13. Das Zeugnis muss in erster Linie wahr sein, und Gesamtnoten, die der Leistung nicht entsprechen, sind nach dem BAG unwahr1. Wohlwollend muss das Zeugnis im Rahmen der Wahrheit trotzdem sein: Es darf dein berufliches Fortkommen nicht unnötig erschweren, und einmalige Vorfälle, die für dich nicht typisch sind, gehören nicht hinein1,5. Bescheinigt dir der Arbeitgeber eine unterdurchschnittliche Leistung, muss er vor Gericht die Tatsachen dafür beweisen6.
Bekomme ich mein Zeugnis auch auf Englisch?
Das ist offen: § 109 GewO sagt nichts zur Sprache13, und ein Urteil zu einem Anspruch auf ein englisches Zeugnis haben wir nicht gefunden. Du kannst aber um eine zusätzliche englische Fassung bitten oder das Original übersetzen lassen. Eine wörtliche Übersetzung kann in die Irre führen: „to our full satisfaction“ klingt im Englischen nach Lob, steht in der deutschen Zeugnissprache aber für die Mitte der Skala1.
Quellen
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- IHK Dresden: Arbeitszeugnis: Rechte, Fristen & Formulierungen. Merkblatt. ihk.de/dresden/hauptnavigation/recht-steuern/merkblaetter-von-a-bis-z/arbeitszeugnis-rechte-fristen-formulierungen-6717034 (abgerufen am 29. September 2026)
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- Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 4. Oktober 2005, 9 AZR 507/04. Volltext über lexetius.com (keine amtliche Veröffentlichung). lexetius.com/2005,3414 (abgerufen am 29. September 2026)
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- § 199 BGB: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist. Konsolidierte Fassung, gesetze-im-internet.de. gesetze-im-internet.de/bgb/__199.html (abgerufen am 29. September 2026)
- Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 13. Februar 2007, 19 Sa 1589/06. Justiz NRW (NRWE). nrwe.justiz.nrw.de/arbgs/hamm/lag_hamm/j2007/19_Sa_1589_06urteil20070213.html (abgerufen am 29. September 2026)
- Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) vom 23. Oktober 2024, BGBl. 2024 I Nr. 323, Art. 14, 36 und 74. recht.bund.de/bgbl/1/2024/323/regelungstext.pdf?__blob=publicationFile&v=1 (abgerufen am 29. September 2026)
- Deutscher Bundestag, Drucksache 20/11306 vom 8. Mai 2024: Gesetzentwurf der Bundesregierung zum BEG IV, Begründung. dserver.bundestag.de/btd/20/113/2011306.pdf (abgerufen am 29. September 2026)
Veröffentlicht am 10. Oktober 2026 · Zuletzt aktualisiert am 10. Oktober 2026 · Wild Garden Editorial Team · Zuletzt geprüft am 10. Oktober 2026 · 189 von 189 Quellenangaben gegen die Primärquelle bestätigt · Unsere redaktionellen Standards · Fehler gefunden? redaktion@wildgarden.io
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